Einführung einer neuen Spamrichtlinie zum „Zurück-Button-Hijacking“

13. April 2026

Heute erweitern wir unsere Spamrichtlinien, um eine irreführende Praktik namens „Zurück-Button-Hijacking“ zu berücksichtigen. Diese Praktik wird zu einem expliziten Verstoß gemäß den schädlichen Praktiken der Spamrichtlinien und kann zu Spammaßnahmen führen.

Was ist das Zurück-Button-Hijacking?

Wenn ein Nutzer im Browser auf den Button „Zurück“ klickt, hat er eine klare Erwartung: Er möchte zur vorherigen Seite zurückkehren. Beim Zurück-Button-Hijacking wird diese grundlegende Erwartung nicht erfüllt. Es liegt vor, wenn eine Website die Browsernavigation eines Nutzers beeinträchtigt und verhindert, dass er mit dem Button „Zurück“ sofort zur vorherigen Seite zurückkehren kann. Stattdessen werden Nutzer möglicherweise auf Seiten weitergeleitet, die sie noch nie besucht haben, erhalten unerwünschte Empfehlungen oder Werbung oder werden auf andere Weise daran gehindert, normal im Web zu surfen.

Warum ergreifen wir Maßnahmen?

Wir sind der Meinung, dass die Nutzerfreundlichkeit an erster Stelle steht. Durch das Zurück-Button-Hijacking wird die Browserfunktion beeinträchtigt, der erwartete Nutzerablauf unterbrochen und Nutzer sind frustriert. Nutzer berichten, dass sie sich manipuliert fühlen und schließlich weniger bereit sind, unbekannte Websites zu besuchen. Wie wir bereits erwähnt haben, verstößt das Einfügen irreführender oder manipulativer Seiten in den Browserverlauf eines Nutzers schon immer gegen die Grundlagen der Google Suche.

Wir haben einen Anstieg dieser Art von Verhalten festgestellt. Daher stufen wir dies als ausdrücklichen Verstoß gegen unsere Richtlinie zu schädlichen Praktiken ein, in der es heißt:

Durch schädliche Praktiken entsteht eine Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Nutzer und dem tatsächlichen Ergebnis, was zu einer negativen und irreführenden Nutzererfahrung oder zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit oder des Datenschutzes der Nutzer führt.

Bei Seiten, auf denen Zurück-Button-Hijacking eingesetzt wird, können manuelle Spam-Maßnahmen ergriffen oder automatische Herabstufungen vorgenommen werden, die sich auf den Erfolg der Website in den Google-Suchergebnissen auswirken können. Damit Websiteinhaber genügend Zeit haben, die erforderlichen Änderungen vorzunehmen, veröffentlichen wir diese Richtlinie zwei Monate vor dem 15. Juni 2026, dem Datum, an dem sie in Kraft tritt.

Was sollten Websiteinhaber tun?

Achtet darauf, dass ihr nichts unternehmt, was die Möglichkeit eines Nutzers beeinträchtigt, in seinem Browserverlauf zu navigieren.

Wenn ihr derzeit ein Script oder ein Verfahren verwendet, mit dem irreführende oder manipulative Seiten in den Browserverlauf eines Nutzers eingefügt oder ersetzt werden, sodass er nicht einfach mit dem Button „Zurück“ zur vorherigen Seite zurückkehren kann, müsst ihr das Script oder das Verfahren entfernen oder deaktivieren.

Einige Fälle von Zurück-Button-Hijacking können von den in der Website enthaltenen Bibliotheken oder der Werbeplattform ausgehen. Wir empfehlen Websiteinhabern, ihre technische Implementierung sorgfältig zu überprüfen und Code, Importe oder Konfigurationen zu entfernen oder zu deaktivieren, die für das Zurück-Button-Hijacking verantwortlich sind, um Nutzern eine hilfreiche und nicht irreführende Erfahrung zu bieten.

Wenn eure Website von einer manuellen Maßnahme betroffen ist und ihr das Problem behoben habt, könnt ihr uns das jederzeit mitteilen, indem ihr in der Search Console einen Antrag auf erneute Überprüfung einreicht. Bei Fragen oder Feedback könnt ihr uns gerne über die sozialen Medien kontaktieren oder euch in unserem Hilfeforum mit anderen austauschen.