OAuth einrichten

So konfigurieren Sie Ihre Plattform für die OAuth 2.0-Implementierung:

  1. Dialog zur Einholung von Einwilligungen konfigurieren

    Wenn ein Händler zum ersten Mal versucht, mit den APIs über die Partnerplattform auf sein Google Unternehmensprofil-Konto zuzugreifen, wird der Dialog zur Einholung von Einwilligungen angezeigt.

    Dialog zur Einholung von Einwilligungen
    Zugriffsanforderung

    Wenn Sie Drittanbietern Zugriff auf Ihr Konto gewähren, sendet Google Ihnen eine obligatorische E-Mail-Benachrichtigung. In der Benachrichtigung werden Sie als Inhaber des Standorts informiert, dass geändert wurde, wer auf Ihre Kontodaten zugreifen darf.

    In Ihrem Google-Konto werden dann Apps mit Zugriff auf Ihr Konto angezeigt. Außerdem sehen Sie, auf welche Daten die Drittanbieter-App zugreifen kann. Sie können die Zugriffsrechte einer App jederzeit entfernen. Dazu klicken Sie einfach auf die Schaltfläche Zugriffsrechte entfernen. Dadurch lässt sich der Zugriff Dritter auf Ihre Kontodaten steuern.

    Zugriffsberechtigt

    Im Dialog zur Einholung von Einwilligungen, auf den Sie in Ihrem Google Cloud-Projekt zugreifen können, lassen sich die folgenden Angaben zu Drittanbietern konfigurieren, denen Sie Zugriff auf Ihr Konto gewährt haben:

    1. Link zur Startseite der Anwendung: Die Startseite des Drittanbieters, dem Sie Zugriff auf Ihr Konto gewährt haben.
    2. Link zur Datenschutzerklärung der Anwendung: Ein Link zur Datenschutzerklärung des Partners.
    3. Link zu den Nutzungsbedingungen: Ein Link zu den Nutzungsbedingungen des Partners.
    Einwilligung – Konfiguration

    Weitere Informationen zur Konfiguration des Dialogs zur Einholung von Einwilligungen finden Sie unter OAuth 2.0 einrichten > Nutzereinwilligung.

  2. Name und Logo Ihrer Anwendung festlegen

    Reseller müssen denselben Namen und dasselbe Logo für die Anwendung verwenden wie unsere Partner oder sie müssen ein separates Google Cloud-Projekt haben, damit sie vom Partner unterschieden werden können.

    Name und Logo der Anwendung einrichten

OAuth-Nutzung durch Plattformen

Plattformen können im Namen der Inhaber und Administratoren handeln. Dadurch wird die Anzahl der erforderlichen Händleraktionen minimiert und die Abbruchrate reduziert.

Inhaber und Administratoren müssen sich zuerst mit ihrem Google-Konto bei der Partnerplattform anmelden und ihre Anmeldedaten im Cache speichern lassen. Im Cache gespeicherte OAuth 2.0-Anmeldedaten, Zugriffstokens und Aktualisierungstokens werden verwendet, um Standortdaten einzusehen und zu bearbeiten.

Hier sind gängige Beispiele für die OAuth-Nutzung durch Plattformen:

  • Standorte als Händler erstellen. Dadurch wird das Google-Konto des Händlers als primärer Inhaber festgelegt.
  • Sind die APIs auf der Plattform eingebunden, können Partner als Geschäftsinhaber auf Bewertungen antworten und Beiträge erstellen.
  • Administratoren können als Geschäftsinhaber antworten, wenn sie die APIs verwenden.
  • Händler können Standorte automatisch in Google Unternehmensprofil-Organisationen übertragen.
  • Administratoren können automatisch zu einem Konto oder Standort hinzugefügt werden.

    Ihre im Cache gespeicherten OAuth 2.0-Anmeldedaten werden beispielsweise verwendet, um eine Einladung zum Google-Konto eines Administrators zu erstellen. Anschließend wird die Einladung mithilfe der im Cache gespeicherten OAuth-Anmeldedaten des Administrators angenommen.

Ausnahmen, die eine direkte Händleraktion erfordern

Nicht alle Aktionen lassen sich durch API-Aufrufe automatisieren, für die die OAuth-Anmeldedaten des Händlers verwendet werden.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Ausnahmen, die eine direkte Händleraktion erfordern:

  • Händler müssen sich mindestens einmal in ihren Google-Konten anmelden, damit die OAuth-Anmeldedaten auf der Plattform im Cache gespeichert werden können. Die Daten werden später für API-Aufrufe und Aktionen als Händler verwendet.
  • Händler müssen den Dialog zur Einholung von Einwilligungen für OAuth 2.0, über den Dritten Zugriff auf Standortdaten gewährt wird, einmalig bestätigen.
  • Händler müssen sich in ihrem Google-Konto anmelden und auf einen Link klicken, um Anspruch auf Standorte zu erheben.