Richtlinie für das Google Analytics 4 SDK und die User-ID-Funktion

Die folgenden Richtlinien gelten für alle Anwendungen, in denen die Google Analytics 4-Property SDKs und/oder die User-ID-Funktion verwendet werden:

  • Sie müssen über alle Rechte zur Nutzung dieses Dienstes verfügen, einschließlich der erforderlichen Autorisierungen des Rechteinhabers für die Daten, die Sie über die Plattform übertragen, sowie vom Rechteinhaber des jeweiligen Google Analytics-Kontos.
  • Sie müssen Ihre Endnutzer ordnungsgemäß über die von Ihnen verwendeten Implementierungen und Funktionen von Google Analytics informieren, einschließlich der Frage, welche Daten Sie über Google Analytics erfassen und ob diese Daten mit anderen Daten in Verbindung gebracht werden können, die Sie über den Endnutzer haben. Sie müssen die Einwilligung der Endnutzer einholen oder ihnen auf andere Weise die Möglichkeit geben, die von Ihnen verwendeten Implementierungen und Funktionen zu deaktivieren.
  • Wenn Sie ein SDK verwenden, um Google Analytics-Werbefunktionen wie Zielgruppenberichte oder Remarketing zu implementieren, müssen Sie die Richtlinie für Google Analytics-Werbefunktionen, die Google Play-Programmrichtlinien für Entwickler und alle anderen anwendbaren Richtlinien einhalten.
  • Sie dürfen keine Daten hochladen, anhand derer Google einzelne Personen identifizieren kann (z. B. Namen, Sozialversicherungsnummern, E-Mail-Adressen oder ähnliche Daten), und keine Daten, die die dauerhafte Identifizierung eines bestimmten Geräts ermöglichen (z. B. eine eindeutige Gerätekennung, sofern diese nicht zurückgesetzt werden kann).
  • Sie dürfen authentifizierte und nicht authentifizierte Sitzungen Ihrer Endnutzer nur per Sitzungs-Stitching verwenden, es sei denn, Ihre Endnutzer haben einer solchen Aktivität zugestimmt und eine solche Zusammenführung ist nach anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen zulässig.

Verstöße gegen diese Richtlinie können zur Kündigung Ihrer Google Analytics-Konten und zum Verlust Ihrer Google Analytics-Daten führen.