Measurement Protocol, SDK und User-ID-Funktionsrichtlinie

Die folgenden Richtlinien gelten für alle Anwendungen, die das Measurement Protocol, SDKs und/oder die User-ID-Funktion von Google Analytics verwenden:

  • Sie benötigen die vollständigen Rechte zur Nutzung dieses Dienstes, einschließlich der erforderlichen Autorisierungen von den Rechteinhabern der Daten, die Sie über die Plattform übertragen, sowie von den Rechteinhabern der jeweiligen Google Analytics-Konten.
  • Sie müssen Ihre Endnutzer ordnungsgemäß über die von Ihnen verwendeten Implementierungen und Funktionen von Google Analytics informieren. Hierzu gehört auch, welche Daten Sie über Google Analytics erfassen und ob diese Daten mit anderen Daten des Endnutzers in Verbindung gebracht werden können. Sie müssen die Einwilligung der Endnutzer einholen oder ihnen die Möglichkeit geben, die von Ihnen verwendeten Implementierungen und Funktionen zu deaktivieren.
  • Wenn Sie ein SDK zur Implementierung von Google Analytics-Werbefunktionen wie Zielgruppenberichten oder Remarketing verwenden, müssen Sie die Google Analytics-Werbefunktionen zusätzlich zu den Google Play-Programmrichtlinien für Entwickler und allen anderen geltenden Richtlinien einhalten.
  • Sie dürfen keine Daten hochladen, mit deren Hilfe Google einzelne Personen identifizieren kann (z. B. Namen, Sozialversicherungsnummern, E-Mail-Adressen oder ähnliche Daten), und keine Daten, die die dauerhafte Identifizierung eines bestimmtes Geräts ermöglichen (z. B. eine eindeutige Geräte-ID, falls eine solche Kennung nicht zurückgesetzt werden kann).
  • Sie dürfen authentifizierte und nicht authentifizierte Sitzungen Ihrer Endnutzer nur zusammenfügen, wenn Ihre Endnutzer solchen Aktivitäten zugestimmt haben. Diese Zusammenführung ist nach anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zulässig.

Verstöße gegen diese Richtlinie können zur Kündigung Ihres Google Analytics-Kontos bzw. Ihrer Google Analytics-Daten führen.