Dieses Dokument enthält häufig gestellte Fragen zur Markenbestätigung. Wenn Sie den Bestätigungsprozess starten möchten, lesen Sie den Abschnitt Bestätigungsinformationen einreichen.
Was ist die Markenbestätigung?
Dabei bestätigt ein autorisierter Markenvertreter Ihre Agent-Informationen und Ihr Recht, den Agent als Messaging-Partner zu verwalten. Dies ist eine Voraussetzung für die Veröffentlichung.
Welche Informationen sind für die Bestätigung erforderlich?
- Kontaktdaten der Marke: Sie müssen die Kontaktdaten eines Mitarbeiters der Marke angeben, der berechtigt ist, die Agent Informationen und Ihr Recht, den Agent zu verwalten, zu bestätigen. Weitere Informationen dazu, wer als Marken-Ansprechpartner infrage kommt und welche E-Mail-Adresse akzeptabel ist, finden Sie unter Bestätigungsinformationen einreichen.
- Nachweise: Sie können auch Nachweise wie Autorisierungsschreiben direkt in die Business Communications Developer Console hochladen. Das Hochladen dieser Dokumente kann den Genehmigungsprozess für den Agent beschleunigen. Weitere Informationen finden Sie unter Bestätigungsinformationen einreichen.
Wann muss ich die Bestätigungsinformationen einreichen?
Sie müssen die Bestätigungsinformationen einreichen, bevor Sie Ihren Agent zur ersten Veröffentlichung einreichen.
Muss ich für jede Veröffentlichung Bestätigungsinformationen einreichen?
Nein, Sie müssen die Bestätigungsinformationen nur einmal pro Agent einreichen, unabhängig davon, bei wie vielen Mobilfunkanbietern Sie ihn veröffentlichen. Es spielt keine Rolle, ob die Mobilfunkanbieter einem von Google verwalteten oder einem vom Mobilfunkanbieter verwalteten Veröffentlichungsprozess folgen.
Wann erfolgt die Bestätigung?
Die Markenbestätigung erfolgt, nachdem Sie einen Veröffentlichungsantrag eingereicht haben. So sieht der Workflow aus:
- Sie reichen Bestätigungsinformationen ein . Dies geschieht nur einmal, vor Ihrem ersten Veröffentlichungsantrag.
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Veröffentlichung und reichen einen Veröffentlichungsantrag ein.
- Während des Genehmigungsprozesses für die Veröffentlichung wenden sich Google, Mobilfunkanbieter oder beide zur Bestätigung an Ihren Marken-Ansprechpartner.
Wie oft wird die Marke zur Bestätigung kontaktiert?
Das hängt davon ab, welche Mobilfunkanbieter Sie für die Veröffentlichung ausgewählt haben.
- Von Google verwaltete Veröffentlichungen: Die Marke wird einmal kontaktiert, bei Ihrem ersten Veröffentlichungsantrag bei einem Mobilfunkanbieter mit einem von Google verwalteten Veröffentlichungsprozess. Nach der Bestätigung gilt der Agent für alle zukünftigen von Google verwalteten Veröffentlichungen als bestätigt.
- Von Mobilfunkanbietern verwaltete Veröffentlichungen: Die Marke kann im Rahmen des individuellen Genehmigungsprozesses für die Veröffentlichung von jedem Mobilfunkanbieter kontaktiert werden.
Bestätigungsinformationen einreichen
So reichen Sie Bestätigungsinformationen ein:
- Rufen Sie in der Business Communications Developer Console, die Seite Bestätigung auf.
Geben Sie die Informationen ein und klicken Sie auf Agent-Bestätigungsinformationen aktualisieren.
Sie können die Bestätigungsinformationen bearbeiten, bevor Sie einen Veröffentlichungsantrag einreichen, aber nicht danach.
Optional. Klicken Sie im Bereich Nachweise auf Datei hochladen , um Dokumente wie Autorisierungsschreiben hinzuzufügen, die Ihre Berechtigung zur Verwaltung des Agents bestätigen. Beachten Sie die folgenden Anforderungen:
- Dateityp: PDF
- Maximale Dateigröße: 50 MB
- Anzahl: Bis zu 5 Dateien. Vermeiden Sie Dateiduplikate.
Beachten Sie die Richtlinien der Mobilfunkanbieter zu den Dokumenten, die für die Veröffentlichung in ihrem Netzwerk relevant und erforderlich sind.
Klicken Sie auf Weiter , um zu bestätigen, dass Google, Mobilfunkanbieter oder beide Ihren Marken-Ansprechpartner per E-Mail kontaktieren sollen, um Ihren Agent zu bestätigen. Dies geschieht, nachdem Sie im Rahmen des Genehmigungsprozesses einen Veröffentlichungsantrag eingereicht haben.
Klicken Sie auf Zur Veröffentlichung, um einen Veröffentlichungsantrag einzureichen.