Teilnahmevoraussetzungen

Um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und das Vertrauen der Nutzer zu stärken, haben wir die Partnerkriterien für die Mobilitätsfunktionen von Google dokumentiert. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Abschnitten. Wenn Sie die Kriterien für die Teilnahme erfüllen, folgen Sie der Anleitung im Abschnitt Kontakt.

Voraussetzungen für die Nutzung der Mobilitätsoptionen von Google

Geschäftsanforderungen

Damit Partner die Mobilitätsfunktionen von Google nutzen können, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie verfügen über eine stabile und anerkannte Marke und haben in der Vergangenheit Fahrkarten/Tickets für Verkehrsmittel verkauft.
  2. Sie verkaufen Fahrkarten/Tickets für bodengebundene Verkehrsmittel und übernehmen die Verantwortung für den Kundenservice nach dem Kauf.
  3. Sie bieten Nutzern eine Landingpage mit den Details zum Reiseplan und dem von ihnen auf Google ausgewählten Endpreis, sofern dieser angezeigt wird.
    1. Sie zeigen Nutzern auf der Landingpage denselben Preis, den die Nutzer auch beim Buchen des Reiseplans bezahlen.
    2. Sie bieten Upselling als Opt-in an und fügen keine automatischen Upsells oder zusätzlichen Gebühren wie Reiseversicherungen hinzu.
    3. Sie legen alle Zahlungsgebühren, sonstigen Gebühren, Kreditkartengebühren usw. in den Daten offen, die sie an Google weitergeben.
    4. Sie prüfen den Preis oder die Verfügbarkeit vor dem Laden der Landingpage und ändern den Preis eines Reiseplans zu keinem Zeitpunkt während des Bezahlvorgangs, es sei denn, der Nutzer fügt absichtlich Kosten hinzu.
  4. Sie schließen die Transaktionen innerhalb von 24 Stunden nach dem Senden der ersten Buchungsbestätigung an den Nutzer ab und halten den Anteil abgelehnter Transaktionen unter 1%.
  5. Sie akzeptieren gängige, weltweit gültige Zahlungsmethoden wie Visa, MasterCard, American Express und lokale Kredit- oder Debitkarten.
  6. Sie bieten in den Ländern, in denen sie tätig sein möchten, eine lokalisierte Webpräsenz. Dazu zählen folgende Komponenten:
    1. Lokalisierte Sprachen, Währungen und Domains
    2. Telefonnummern des Kundenservice (vorzugsweise in der jeweiligen Landessprache), um Nutzern weiterzuhelfen
    3. Ein lokales Kassensystem (POS)

Technische Anforderungen

Damit Partner die Mobilitätsfunktionen von Google nutzen können, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie implementieren oder bieten einen Verknüpfungsmechanismus für Websites oder Apps, damit Nutzer ihre vorab ausgewählten Reisepläne buchen können, ohne sie zweimal auswählen zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Spezifikationen für die Google Transit-Fahrkartenerweiterung und in der Integrationsversion nur mit Haltestellen.
  2. Auf der Landingpage der Fluggesellschaft wird der jeweils aktuelle Preis für den ausgewählten Flugreiseplan angezeigt (d.h., auf der Landingpage ist eine Livepreis-Prüfung implementiert).
  3. Sie ermöglichen es Google, die Preisrichtigkeit kontinuierlich mit Crawlern zu überwachen. Die Google-Crawler prüfen bis zu 5.000 Reisepläne pro Tag.
  4. Die Qualität Ihrer Daten ist hoch. Google verwendet zwei Messwerte:
    1. Erfolgsquote von Links von mindestens 98 %
    2. Preisgenauigkeit von mindestens 95 %
  5. Sie verfügen über die technischen Möglichkeiten, eine der angebotenen Integrationsmethoden anzuwenden.
  6. Sie legen eine Bearbeitungszeit für die Untersuchung von Problemen fest, die Google meldet.

Zusätzlich zu den oben genannten geschäftlichen und technischen Anforderungen muss der Partner Google einen technischen Ansprechpartner nennen, der für die Integration verantwortlich ist.

Einbindung in die Mobilitätsoptionen von Google

Standard-API

Bei der standardmäßigen API-Einbindung wird Ihre API von den Mobilitätsoptionen von Google abgefragt, um verfügbare Reisepläne, Preise und zugehörige Daten abzurufen. Diese Daten können im Cache gespeichert oder Google-Nutzern direkt bereitgestellt werden. Für diese Integrationsmethode müssen unsere Standard-API-Spezifikationen implementiert werden (einschließlich der Unterstützung von Deeplinks für Ticketfunktionen).

Laufendes Monitoring

Die Kriterien für die Zusammenarbeit mit Google bei Mobilitätsoptionen tragen zu einer besseren Nutzerfreundlichkeit bei und stärken das Vertrauen der Nutzer. Die Einhaltung dieser Anforderungen durch einen Partner wird von Google regelmäßig manuell und automatisch überwacht und überprüft.

Wenn bei der Überwachung oder Prüfung ein Verstoß festgestellt wird, werden entsprechende sofortige Korrekturmaßnahmen eingeleitet, die bis zur unten beschriebenen vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung der Mobilitätsfunktionen von Google für den Partner gehen können.

Von Partnern erhobene Zahlungs-/Kreditkartengebühren

Dies gilt, wenn Partner Kunden für Zahlungen, Kreditkartennutzung, Ticketerstellung usw. Gebühren in Rechnung stellen, die bei der Zahlung auf der Website oder in der App des Partners aufgeschlagen werden. Für Nutzer, die über Google weitergeleitet werden, müssen diese Gebühren in der Preisberechnung des Partners im Feed / in der API-Antwort aufgeführt werden. Google zeigt Preise inklusive dieser auf der Landingpage enthaltenen Gebühren an. Partner müssen solche Gebühren, die Nutzern auf ihrer Landingpage angezeigt werden, in den Preis einbeziehen. Dies vermeidet Unklarheiten durch geänderte Preise bei den Nutzern und trägt dazu bei, die Conversion-Raten für Partner zu verbessern.

Sperrung der Mobilitätsoptionen von Google

Google behält sich das Recht vor, die im Rahmen der Mobilitätsfunktionen von Google veröffentlichten Inhalte eines Partners (teilweise oder vollständig) nach eigenem Ermessen aus den folgenden Gründen zu sperren:

  1. Schlechte Qualität der Links
  2. Niedrige Preisgenauigkeit
  3. Nichterfüllung der oben beschriebenen Kriterien von Google
  4. Hinweise auf schlechte, irreführende oder schädliche Inhalte, unter anderem aufgrund von Feedback von Nutzern über Google-eigene oder öffentliche Kanäle
  5. Versäumnis, innerhalb der mitgeteilten Frist Links mit Preisangabe zu implementieren
  6. Veröffentlichen von Inhalten, die gegen anwendbare Gesetze oder Bestimmungen verstoßen
  7. Andere Verhaltensweisen oder Datenprobleme, die den Zweck der Mobilitätsoptionen von Google oder deren ordnungsgemäße Funktion beeinträchtigen

In solchen Fällen benachrichtigt Google den Partner per E‑Mail. Wenn die Auswirkungen begrenzt sind, gibt Google dem Partner Gelegenheit, den Mangel zu beheben, bevor seine Nutzung der Mobilitätsfunktionen von Google gesperrt wird. Wenn ein Partner mit der von Google getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er seinen Fall durch zusätzliche Informationen erläutern und eine Überprüfung anfordern. Nachdem ein Partner gesperrt wurde, kann er die erneute Zulassung zu den Mobilitätsoptionen von Google beantragen, sobald er die Kriterien wieder erfüllt.

Google kann die Nutzung der Mobilitätsoptionen durch einen Partner nach eigenem Ermessen kündigen. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, benachrichtigt Google den Partner 30 Tage vor der Kündigung, es sei denn, eine sofortige Kündigung ist zulässig, etwa bei wiederholten Richtlinienverstößen.

Anforderungen für die Erweiterung auf zusätzliche Länder

Damit die Kriterien für die Zusammenarbeit erfüllt werden, können der Partner und Google vereinbaren, die Mobilitätsoptionen anfangs auf einige Länder zu beschränken. Wenn ein Partner seine Dienste in einem weiteren Land anbieten möchte und die Kriterien in diesem Land erfüllt, wird Google den Partner – in Abstimmung mit ihm – nach eigenem Ermessen validieren und erneut zulassen.

Kontakt

Überprüfen Sie alle Details. Wenn Sie die Kriterien erfüllen oder eine Frage oder Beschwerde haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an transport-help@google.com.

Wenn Sie ein geschäftlicher Nutzer mit Sitz in der EU oder im Vereinigten Königreich sind, können Sie beantragen, eine Streitigkeit im Rahmen Ihrer Vereinbarung über die Mobilitätsoptionen von Google durch eine Schlichtung beizulegen. Weitere Informationen über die Schlichter, mit denen wir zusammenarbeiten, sowie Anweisungen zur Beantragung einer Schlichtung. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist die Schlichtung freiwillig und weder Sie noch Google sind verpflichtet, Streitigkeiten auf diesem Wege beizulegen.

FAQ

Der Google-Algorithmus für das Ranking von Buchungslinks für Mobilitätsfunktionen berücksichtigt einige Faktoren mit unterschiedlicher Gewichtung:

  • Den vom Partner angebotenen Preis (und ob der Link einen Preis enthält).
  • Art und Qualität des Links unter Berücksichtigung von Surface- und Deeplinks.
    • Der Nutzer sollte den Reiseplan auf der Website des Partners nicht noch einmal auswählen müssen.
  • Ob der Link zu einer Website führt, die für das Gerät des Nutzers optimiert ist (z.B. eine für Mobilgeräte optimierte Website).

Beachten Sie beim Link-Ranking die folgenden Faktoren:

  • Der Algorithmus für das Ranking der Links ist dynamisch und wird ständig weiterentwickelt. Dabei werden Faktoren wie die Nutzereinstellungen berücksichtigt, sodass sich das Ranking eines einzelnen Links ändern kann.
  • Große Preisunterschiede fallen stärker ins Gewicht als kleine.
  • Bei gleichem Preis entscheidet das Zufallsprinzip. Das Ranking bleibt jedoch in derselben Nutzersitzung gleich. Es kommt also zu keinen Positionsveränderungen, wenn ein Nutzer die Seite aktualisiert.