Bedingungen für den Zugriff auf die Google Suche gemäß GDM

Als Reaktion auf das Gesetz über digitale Märkte (GDM) werden auf dieser Seite die allgemeinen Zugriffsbedingungen der Google Suche für geschäftliche Nutzer mit Websites im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschrieben.

Mindestvoraussetzungen

Gemäß dem GDM sind „geschäftliche Nutzer“ auch Betreiber von Websites und anderen Diensten, deren Inhalte im Index der Google Suche enthalten sind. Websites, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen, können eingeschlossen werden:

  1. Die Seite muss im Web veröffentlicht sein.
  2. Die Seite muss unseren technischen Anforderungen entsprechen.

Es ist nicht nötig, sich an Google zu wenden, um in den Suchindex aufgenommen zu werden, solange Google den Inhalt einer Seite durch das Crawling des Webs finden kann. Websiteinhaber können Google bitten, Seiten zu crawlen und zu indexieren.

Wann eine Seite möglicherweise nicht indexiert wird

Google kann nicht garantieren, dass bestimmte Inhalte in den Index aufgenommen werden. Wir treffen Entscheidungen basierend auf dem Ranking und anderen Faktoren, die darauf hinweisen, welche Seiten Nutzer wahrscheinlich finden müssen. Und selbst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, bedeutet das nicht, dass eine Seite für eine bestimmte Suchanfrage ein gutes Ranking hat.

Google kann Websites (oder Teile von Websites) auch vorübergehend oder dauerhaft aus seinem Index und seinen Suchergebnissen entfernen, wenn Google glaubt, gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, wenn sie gegen die Spamrichtlinien von Google verstoßen oder wenn andere Gründe vorliegen, zum Beispiel, wenn sie Nutzer davon abhalten, relevante Informationen zu finden.

Einige Inhaltsquellen in der Google Suche stammen von geschäftlichen Nutzern, die Informationen zu ihren Inhalten über einen Datenfeed oder auf andere Weise zur Verfügung stellen. So schließt Google beispielsweise Vereinbarungen mit Datenanbietern ab, um Informationen wie Sportergebnisse bereitzustellen.

Einsprüche

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie diese Bedingungen erfüllen, Ihre Website aber nicht in der Google Suche erscheint, empfehlen wir Ihnen, sich zuerst in der Search Console zu registrieren und nach Indexierungsfehlern oder anderen Problemen zu suchen. Gemäß Artikel 6 Absatz 12 des GDM bieten wir auch ein Einspruchsverfahren an.