Freitag, 28. August 2026
2024 haben wir unsere Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs eingeführt, um eine Praxis zu unterbinden, bei der Inhalte von Dritten auf einer vertrauenswürdigen Website veröffentlicht werden, nur um den guten Ruf dieser Website auszunutzen und in der Google Suche einen höheren Rang zu erzielen. Diese Praxis beeinträchtigt die Suchqualität und führt zu einer schlechten Nutzererfahrung.
Nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission passen wir unsere Vorgehensweise bei der Durchsetzung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und erläutern die Kriterien, die wir bei der Anwendung der Richtlinie berücksichtigen. Wir sind nach wie vor besorgt, dass eine zu weit gefasste Anwendung des DMA uns daran hindern könnte, reale Bedrohungen für die Integrität unserer Suchergebnisse zu bekämpfen. Wir sind jedoch der Meinung, dass wir mit diesem Ansatz Versuche, Suchergebnisse für unsere Nutzer zu manipulieren, bekämpfen können.
Ab dem 30. August haben manuelle Maßnahmen, die gemäß unserer Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs angewendet werden, für Nutzer, die im EWR suchen, andere Auswirkungen als für Nutzer außerhalb des EWR. Insbesondere gilt Folgendes:
- Bei Nutzern außerhalb des EWR wirkt sich eine manuelle Maßnahme aufgrund unserer Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs direkt auf die Suchergebnisse für den betroffenen Teil der Website aus. Wie bisher ist der Rest der Website davon nicht betroffen.
- Für Nutzer im EWR gelten die Auswirkungen der manuellen Maßnahme nicht. Der betroffene Bereich der Website wird in unseren Systemen möglicherweise so getrennt, dass er im Laufe der Zeit unabhängig vom Rest der Website gerankt wird.
Websiteinhaber werden weiterhin in der Search Console benachrichtigt, wenn eine manuelle Maßnahme angewendet wird. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Maßnahme zu Unrecht ergriffen wurde, können Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung einreichen. Infrage kommende Websites haben nach dem Antrag auf erneute Überprüfung auch die Möglichkeit, Streitigkeiten in einem Schlichtungsverfahren beizulegen. Da viele Seiten von Nutzern weltweit aufgerufen werden, ist es möglich, dass für eine bestimmte Seite eine manuelle Maßnahme ergriffen wird. Diese Änderung wirkt sich jedoch nur auf Suchergebnisse aus, die Nutzern außerhalb des EWR angezeigt werden.
Wir halten an unserer Richtlinie zum Missbrauch des Website-Rufs fest, weil sie für alle Nutzer eine bessere und zuverlässigere Suche ermöglicht.