Europäisches Lizenzierungsprogramm von Google für den Datensatz zur Suche
Am 6. September 2023 gab die Europäische Kommission bekannt, dass Google gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (GDM) zum Gatekeeper erklärt wurde. Ab dem 7. März 2024 akzeptiert Google Anträge von geeigneten Onlinesuchmaschinen, um die GDM-Verpflichtungen zu erfüllen, denen zufolge Google anonymisierte Suchdaten an Onlinesuchmaschinen lizenzieren muss, die sich an europäische Nutzer richten. Berechtigte Lizenznehmer können ab dem 1. April 2024 auf den ersten Datensatz zugreifen.
Voraussetzungen für den Erhalt von Suchdaten
Um eine Lizenz für den Datensatz zur Google Suche zu erhalten, müssen interessierte Bewerber die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Onlinesuchmaschine. Der Lizenznehmer muss eine Onlinesuchmaschine gemäß Artikel 2(6) des GDM sein.
- Tätigkeit im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Der Lizenznehmer muss innerhalb des EWR tätig sein. Die Onlinesuchmaschine muss also auf Nutzer im EWR ausgerichtet sein.
- Sicherheitsanmeldedaten. Der Lizenznehmer muss nachweislich Nutzerdaten auf hohem Niveau schützen. Der Lizenznehmer muss außerdem nachweisen, dass er über eine robuste technische und sicherheitsbezogene Infrastruktur (Hardware und Software) verfügt, um die Suchdaten zu schützen. Außerdem muss der Lizenznehmer über Systeme verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass die Daten vor Angriffen durch Cyberkriminelle oder staatliche Akteure geschützt sind.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Lizenznehmer muss nachweisen können, dass er finanziell leistungsfähig ist. Dies beinhaltet auch vom Unternehmen bei den zuständigen Behörden eingereichte Unterlagen in dem Land, in dem sich die Niederlassung befindet.
- Keine Verbindung zu staatlichen Akteuren. Der Lizenznehmer darf weder direkt noch indirekt von staatlichen Akteuren außerhalb des EWR gesteuert oder kontrolliert werden. Zwischen den Empfängern und solchen staatlichen Akteuren dürfen auch keine direkten oder indirekten kommerziellen Verbindungen bestehen.
- Keine SEOs. Antragsteller dürfen kein Unternehmen zur Suchmaschinenoptimierung betreiben.
Unter Umständen wird um Nachweise gebeten, dass diese Anforderungen erfüllt sind.
Informationen und Anwendung
Die Teilnahme am europäischen Lizenzierungsprogramm von Google für den Datensatz zur Suche ist vertraglich geregelt. Wenn du mehr über das Programm erfahren oder dich bewerben möchtest, fülle dieses Formular aus.