Programmrichtlinien für die Saison 2024 von Google

Letzte Änderung der Bedingungen: 2. Februar 2024

Google Season of Docs 2024 (das „Programm“) wird von Google LLC („Google“) gesponsert, einem Unternehmen mit beschränkter Haftung aus Delaware mit Hauptsitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

  1. 1. Definitionen
    1. 1.1 „Annahmedatum“ bezeichnet das Datum, an dem die angenommenen Projektvorschläge auf der Programmwebsite bekannt gegeben werden, wie im Programmzeitplan angegeben.
    2. Fallstudie bezeichnet das Dokument, in dem die Auswirkungen des Projekts erläutert werden.
    3. Abschlussbericht bezeichnet die endgültige Version der Dokumentation und des zugehörigen Codes, der Bilder oder anderer Materialien für das Projekt.
    4. 1.4 „Endergebnisse“ bezieht sich auf die Liste der Organisationen, die alle Förderkriterien erfüllen.
    5. 1.5 Folgebericht bezieht sich auf die durchgeführten Umfragen und alle zusätzlichen Informationen, die nach Programmende zur Verfügung gestellt werden.
    6. Mitglieder bezeichnet die Administratoren der Organisation.
    7. 1.7 „Messwertauswertung“ bezeichnet die Messung, ob das Projekt die von den Teilnehmern im Organisationsantrag angegebenen Metriken erreicht hat.
    8. Organisation bezeichnet die Open-Source-Organisation, die sich als Organisation für das Programm registriert.
    9. Organisationsadministrator bezeichnet die natürliche Person, die sich als Administrator einer Organisation für das Programm registriert.
    10. Antrag der Organisation bezeichnet den Antrag einer Organisation auf die Aufnahme in das Programm, einschließlich eines ausgefüllten Profils.
    11. Open Collective bezeichnet eine Drittorganisation, die finanzielle Zuschüsse an Organisationen ausstellt, die am Programm teilnehmen.
    12. Teilnehmervereinbarung der Organisation bezeichnet die Vereinbarung zwischen Google und einer Organisation, die bei der Registrierung vorgelegt wird.
    13. Teilnehmer bezeichnet Organisationen und Organisationsadministratoren.
    14. Programmadministrator bezeichnet die Administratoren von Google für das Programm.
    15. 1.15 „Programmzeitraum“ bezeichnet den Zeitraum zwischen dem 22. Februar 2024 und dem 10. Dezember 2024 um 18:00 Uhr UTC.
    16. Programmzeitplan bezeichnet den Zeitplan für das Programm auf der Programmwebsite.
    17. Programmwebsite bezeichnet die Website für das Programm unter https://developers.google.com/season-of-docs.
    18. Projekt bezeichnet Organisationen, Organisationsadministratoren, Mentoren und technische Redakteure.
    19. Projektvorschlag bezeichnet ein Open-Source-Dokumentationsprojekt.
    20. Projektvorschlagsseite bezeichnet den Projektvorschlag, der von einer Organisation auf ihrer Website veröffentlicht wird.
    21. Projekteinreichungen bezeichnet die unterstützenden Dokumente, die eine Organisation für ein Projekt einreicht, einschließlich des Abschlussberichts, des Folgeberichts, der Fallstudie und der Messwertbewertung.
    22. Technischer Redakteur bezeichnet die natürliche Person, die von der Organisation als technischer Redakteur beauftragt wird.
    23. 1.23 Die Begriffe „einschließen“ und „einschließlich“ bedeuten in diesem Zusammenhang „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“.
  2. 2. Datenschutz:
    1. 2.1 Google verarbeitet die bei der Registrierung und in jeder nachfolgenden Kommunikation angegebenen personenbezogenen Daten zur Verwaltung des Programms (einschließlich der Überprüfung der Berechtigung zur Teilnahme am Programm, der Durchführung des Programms und des Versendens von Benachrichtigungen in Bezug auf das Programm).
    2. 2.2 Google verwendet außerdem zusammengefasste, nicht personenidentifizierbare Informationen für statistische Zwecke.
    3. 2.3 Google kann Ihre Teilnahme am Programm und die Ergebnisse des Programms veröffentlichen. Hierzu zählen auch Ankündigungen angenommener Projektvorschläge, der Text der angenommenen Projektvorschläge und Informationen aus Projektbeiträgen. Google darf Ihre Informationen, einschließlich des Namens Ihrer Organisation, einer Zusammenfassung des Projekts, des Abschlussberichts und der Fallstudie, auf Google-Websites wie dem Google Open Source-Blog (https://opensource.googleblog.com/) und der Programmwebsite veröffentlichen.
    4. 2.4 Die bei der Registrierung und in allen nachfolgenden Mitteilungen angegebenen personenbezogenen Daten werden auch von vertrauenswürdigen Dienstanbietern von Google verarbeitet, um Zuschüsse an erfolgreiche akzeptierte Organisationen auf Grundlage der Weisungen von Google und in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Google sowie anderen geeigneten Vertraulichkeits- und Sicherheitsmaßnahmen zu verarbeiten.
    5. 2.5 Teilnehmer können auf ihre personenbezogenen Daten zugreifen, sie aktualisieren, entfernen und deren Verarbeitung einschränken, indem sie eine schriftliche Mitteilung an Google (Attention: Open Source Programs Office) unter der in der Präambel angegebenen Adresse oder per E-Mail an season-of-docs@google.com senden.

      In der Datenschutzerklärung wird näher erläutert, wie Google in diesem Dienst mit Daten umgeht.

  3. 3. Programmverwaltung.
    1. 3.1 Änderungen am Programm
      1. (a) Google kann das Programm aussetzen, beenden oder die Struktur des Programms ändern, wenn technische Probleme oder Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Google liegen, verhindern oder unfair werden, das Programm in Übereinstimmung mit diesen Programmregeln durchzuführen.
      2. (b) Google kann diese Programmregeln ändern, um Änderungen am Programm widerzuspiegeln. Alle vorgenommenen Änderungen treten unmittelbar nach Benachrichtigung in Kraft. Diese erfolgt durch Veröffentlichung der überarbeiteten Programmregeln auf dieser Seite. Die weitere Teilnahme am Programm nach einer solchen Benachrichtigung gilt als Zustimmung zu diesen Änderungen.
    2. 3.2 Überprüfung der Berechtigung
      1. (a) Google behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung eines Teilnehmers zu überprüfen und jederzeit über jegliche Streitigkeiten eine Entscheidung zu fällen. Die Teilnehmer müssen Google jeden von Google angeforderten Nachweis über die Berechtigung vorlegen. Die Weigerung oder das Versäumnis, einen solchen Nachweis innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach der Anfrage durch Google per E-Mail vorzulegen, kann zum Ausschluss aus dem Programm führen.
    3. 3.3 Kommunikation. Jegliche Kommunikation zwischen Google und den Teilnehmern, einschließlich der Programmwebsite und E-Mail-Kommunikation, erfolgt auf Englisch.
    4. 3.4 Durchführung. Teilnehmer müssen sich im Umgang mit anderen Teilnehmern und den Programmadministratoren professionell und höflich verhalten. Wenn ein Teilnehmer kein solches Verhalten anwendet, kann Google ihn aus dem Programm entfernen.
    5. 3.5 Entfernung aus Programmen Zusätzlich zu allen Bedingungen in Bezug auf die Entfernung aus dem Programm kann Google einen Teilnehmer aus dem Programm entfernen, wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass dieser Teilnehmer versucht hat, den rechtmäßigen Betrieb des Programms zu untergraben. Dazu gehören:
      1. (a) Sie stellen bei der Registrierung falsche Angaben zur Teilnahmeberechtigung bereit.
      2. (b) Verletzung oder Ablehnung dieser Programmregeln;
      3. (c) Bedrohung oder Belästigung von Google oder anderen Teilnehmern, einschließlich Mitarbeitern und Vertretern der Organisation
      4. (d) Manipulation oder Behinderung der Verwaltung des Programms oder der Fähigkeit anderer Teilnehmer zur Teilnahme am Programm
      5. (e) Die Übermittlung von Inhalten, die:
        1. (i) nicht original ist;
        2. (ii) gegen die Rechte Dritter verstößt
        3. (iii) unzüchtig, obszön, pornografisch, rassistisch, sexistisch oder anderweitig unangemessen für das Programm sind oder
        4. (iv) gegen anwendbares Recht verstößt.
      6. (f) Wenn ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund aus dem Programm ausgeschlossen wird, gilt Folgendes:
        1. (i) der Teilnehmer hat keinen Anspruch mehr auf Fördergelder von Google.
        2. (ii) Google kann das Profil und andere Daten des Teilnehmers von der Programmwebsite löschen und
        3. (iii) der Teilnehmer wird möglicherweise von der Teilnahme an zukünftigen Programmen von Google Open Source ausgeschlossen.
  4. 4. Organisationen:
    1. 4.1 Teilnahmevoraussetzungen Für die Teilnahme am Programm muss eine Organisation:
      1. (a) ein aktives und realisierbares Open-Source-Softwareprojekt ausführen;
      2. (b) bereits Software im Rahmen einer von der Open Source Initiative (OSI) genehmigten Lizenz produziert und veröffentlicht haben,
      3. (c) Es darf keine Regierungsbehörde sein oder im Namen einer Regierungsbehörde oder Quasi-Regierungsbehörde handeln, die von der Öffentlichkeit finanziert wird.
      4. (d) nicht in einem Land ansässig sein, über das die USA ein Embargo verhängt haben oder dies anderweitig durch anwendbare Ausfuhrkontrollen und Sanktionsprogramme verboten ist; und
      5. (e) Wenn es sich bei der Organisation um eine natürliche Person handelt,
        1. (i) nicht in einem Land ansässig sein, über das ein Embargo gegen die USA verhängt wurde;
        2. (ii) nicht in einem Land ansässig sein, über das die USA ein Embargo verhängt haben oder dies anderweitig durch anwendbare Ausfuhrkontrollen und Sanktionsprogramme verboten ist; und
        3. (iii) bei der Registrierung für das Programm mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein.
    2. 4.2 Antragstellung Organisationen, die sich für das Programm bewerben möchten, müssen:
      1. (a) Sie müssen die Bedingungen der Teilnehmervereinbarung der Organisation akzeptieren und
      2. (b) einen Antrag auf eine Organisation einreichen.
    3. 4.3 Anwendung der Organisation
      1. (a) Der Antrag der Organisation muss von einem Administrator der Organisation über die Programmwebsite während des im Programmzeitplan beschriebenen Bewerbungszeitraums eingereicht werden.
      2. (b) Jede Organisation kann einen (1) Organisationsantrag einreichen.
    4. 4.4 Annahme.
      1. (a) Google kann jede Organisation nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen.
      2. (b) Google gibt auf der Programmwebsite bekannt, welche Organisationen in das Programm aufgenommen wurden.
    5. 4.5 Pflichten
      1. (a) Jede akzeptierte Organisation führt alle erforderlichen zusätzlichen Schritte aus, die für die Teilnahme der Organisation am Programm erforderlich sind, darunter:
        1. (i) Bereitstellung einer Projektvorschlagsseite,
        2. (ii) Festlegung der Projektkriterien der Organisation, sofern die Organisation nicht aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Glauben, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft, Behinderung, Familienstand, Veteranenstatus oder einer anderen Grundlage, die nach anwendbarem Recht verboten ist, diskriminieren darf; und
        3. (iii) Zuweisen einer oder mehrerer Personen an:
          1. (A) als Administrator der Organisation fungieren,
      2. (b) Wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass eine Organisation die vorstehenden Verpflichtungen nicht erfüllt hat, kann Google diese Organisation aus dem Programm entfernen.
      3. (c) Jede Organisation ist für ihre Administratoren der Organisation verantwortlich. Wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass ein Administrator der Organisation eine der in Paragraf 5.3(a) bzw. 6.3(a) unten genannten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, ist Google nicht verpflichtet, Zuschüsse an die Organisation zu zahlen.
  5. 5. Organisationsadministratoren
    1. 5.1 Rolle.
      1. (a) Jede Organisation muss mindestens zwei (2) Organisationsadministratoren haben.
      2. (b) Alle Administratoren der Organisation müssen den Bedingungen der Teilnehmervereinbarung zustimmen.
      3. (c) Ein Administrator der Organisation, der die vollständige rechtliche Befugnis hat, die Organisation zu binden, muss die Organisation für das Programm registrieren und die Bedingungen der Teilnehmervereinbarung der Organisation im Namen der Organisation akzeptieren.
    2. 5.2 Teilnahmevoraussetzungen
      1. (a) Anforderungen. Für die Teilnahme an dem Programm muss ein Administrator der Organisation Folgendes tun:
        1. (i) bei der Registrierung für das Programm mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein
        2. (ii) zu einem aktiven und realisierbaren Open-Source-Projekt der Organisation beitragen; und
      2. (b) Nicht berechtigte natürliche Personen. Ein Administrator der Organisation darf in den folgenden Fällen nicht am Programm teilnehmen:
        1. (i) seinen Wohnsitz in einem Land hat, über das die USA ein Embargo verhängt haben,
        2. (ii) Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem Land haben, über das die USA ein Embargo verhängt haben
        3. (iii) nicht anderweitig durch anwendbare Exportkontrollen und Sanktionsprogramme verboten.
    3. 5.3 Pflichten
      1. (a) Die Organisationsadministratoren einer akzeptierten Organisation:
        1. (i) als Hauptansprechpartner zwischen Google und der Organisation fungieren und sämtliche Anfragen von Google innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden beantworten;
        2. (ii) den Gesamtfortschritt der Organisation und des Projekts während des gesamten Programms überwachen;
        3. (iii) Verwaltungsaufgaben in Bezug auf das Programm für die Organisation ausführen, einschließlich des Bewerbungsprozesses, um Geldmittel über Open Collective zu erhalten, auf Umfragen der Google-Programmadministratoren zu antworten, die Projektvorschlagsseite, den Abschlussbericht und die Fallstudie zu erstellen sowie Folgeberichte zu erstellen.
      2. (b) Wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass ein Administrator der Organisation eine der vorgenannten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, kann Google von der Organisation verlangen, einen Ersatzadministrator der Organisation zu bestimmen.
  6. 6. Teilnahme am Programm.
    1. 6.1 Bewertungen.
      1. (a) Formular: Bewertungen müssen in Form von Antworten auf Fragen von Google erfolgen.
      2. (b) Fristen. Organisationen müssen Bewertungen über die Programmwebsite innerhalb der in der Programmzeitleiste angegebenen Fristen einreichen. Die Bewertungen werden monatlich durchgeführt.
      3. (c) Sichtbarkeit.
        1. (i) Von einer Organisation eingereichte Bewertungen sind nur für die Programmadministratoren sichtbar.
        2. (ii) Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen im obigen Unterabschnitt (i) gilt:
          1. (A) Google kann die Bewertungen anderen Google-Mitarbeitern, Dritten oder der Organisation zur Verfügung stellen:
            1. (1) – je nach Fall – nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Organisation oder
            2. (2) wenn Google dies für die Verwaltung des Programms für notwendig hält (z.B. wenn die Programmadministratoren Unterstützung von anderen Google-Mitarbeitern bei der Überprüfung von Projektbeiträgen benötigen oder wenn das Feedback für ein Schiedsgerichtsverfahren mit der Organisation in Bezug auf die Zahlung oder Nichtzahlung von Fördermitteln unerlässlich sein kann).
          2. (B) Google kann Bewertungen intern verwenden, um Google Season of Docs zu verbessern.
      4. (d) Endgültige Projektmaterialien. Organisationen müssen ihre endgültigen Projektmaterialien bis zum Endtermin über die Programmwebsite einreichen. Wenn eine Organisation dies nicht tut, wird davon ausgegangen, dass sie bei der endgültigen Bewertung die Bewertung „Nicht bestanden“ erhalten hat.
    2. 6.2 Zahlung.
      1. (a) Fördergelder werden wie folgt ausgezahlt:
        1. (i) 40% des gesamten Förderungsbetrags werden ab dem 11. Juni 2024 an Organisationen ausgezahlt, die die folgenden Kriterien erfüllt haben:
          1. (A) eine veröffentlichte Projektseite auf der Website der Organisation, auf der das Projekt beschrieben wird und gegebenenfalls Angaben dazu sind, wie Sie für die Arbeit an dem Projekt infrage kommen;
          2. (B) Ein aktives Open Collective-Konto.
        2. (ii) 60% des gesamten Förderungsbetrags werden nach Abschluss der Projekteinreichung an die Organisationen ausgezahlt. Das endgültige Auszahlungsdatum ist der 13. Dezember 2024.
      2. (b) Erteilungen. Vorbehaltlich des nachstehenden Unterabschnitts (c) können Organisationen von Google folgende Förderungen erhalten:
        1. (i) Organisationen. Organisationen müssen bis zum 18. Dezember 2024 alle Förderkriterien erfüllen, um Zahlungen zu erhalten. Google ist nicht verpflichtet, nach diesem Datum angeforderte Beträge zu zahlen.
          1. (A) Um Zahlungen zu erhalten, müssen sich Organisationen bis zum 14. Mai 2024 um 18:00 Uhr (UTC) beim Anbieter von Google, Open Collective, registrieren.
          2. (B) Organisationen müssen die relevanten Steuerformulare bis zum 18. Dezember 2024 ausfüllen. Andernfalls verfallen alle Gelder.
        2. (ii) Google ist nicht verpflichtet, Zuschüsse an Organisationen zu zahlen, die gegen anwendbare Gesetze oder Vorschriften, einschließlich Geldwäschebestimmungen, verstoßen.
      3. (c) Steuerdokumente. Organisationen müssen steuerrechtliche Dokumente einreichen. Organisationen, die nach den oben genannten Daten steuerrechtliche Unterlagen einreichen, werden vom Erhalt von Zuschüssen ausgeschlossen. Google ist nicht verpflichtet, Zahlungen vorzunehmen, wenn die steuerrechtlichen Dokumente nach diesen Daten eingereicht werden.
        1. (i) Organisationen. Organisationen müssen im Rahmen ihrer Registrierung bei Open Collective steuerrechtliche Unterlagen einreichen.
      4. 6.3 Endergebnisse Google gibt die Endergebnisse auf der Programmwebsite bekannt.
      5. 7. Haftungsausschluss. Die NUTZUNG DER WEBSITE DES PROGRAMMS UND DIE TEILNAHME AM PROGRAMM ERFOLGT AUF DAS ALLGEMEINE RISIKO DES TEILNEHMERS. DIE PROGRAMMWEBSITE WIRD WIE BESEHEN UND WIE VERFÜGBAR BEREITGESTELLT. GOOGLE SCHLIEẞT ALLE ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN (AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND) AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. GOOGLE IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR EINE UNVOLLSTÄNDIGE, FEHLGESCHLAGENE ODER VERZÖGERTE ÜBERTRAGUNG VON INFORMATIONEN AUS DEM INTERNET, EINSCHLIEẞLICH UNTERBRECHUNG ODER VERZÖGERUNGEN, DIE DURCH GERÄTE- ODER SOFTWARE-FEHLFUNKTIONEN ODER ANDERE TECHNISCHE PROBLEME VERFÜGBAR WERDEN.
      6. 8. Werbeartikel. Google kann den Teilnehmern Werbeartikel nach eigenem Ermessen zur Verfügung stellen. Google übernimmt keine Garantie für den Erhalt von Werbeartikeln an Teilnehmer.
      7. 9. Übersetzungen: Im Falle einer Abweichung zwischen der englischen Fassung dieser Programmrichtlinien und einer übersetzten Fassung hat die englische Fassung Vorrang.