Richtlinienanforderungen im Hinblick auf Google-Dienste für App-Entwickler

Durch die Aktivierung von Google-Diensten für App-Entwickler wird die Erfassung von Zugriffsdaten ermöglicht, beispielsweise über Kennungen für Mobilgeräte wie die Android-Werbe-ID oder die Werbe-ID für iOS sowie mithilfe von Cookies und ähnlichen Verfahren.

Sie dürfen personenbezogene Daten nur dann mit nicht personenbezogenen Daten zusammenführen, die mithilfe von Produkten oder Funktionen von Google gesammelt werden, wenn Sie den Nutzer zuvor gut sichtbar auf diese Zusammenführung hingewiesen und seine Einwilligung erhalten haben (Opt-in-Verfahren).

Sie müssen die Besucher Ihrer Websites in Kenntnis setzen, indem Sie in Ihrer Datenschutzerklärung folgende Informationen bereitstellen:

  1. Geben Sie die von Ihnen implementierten Google-Dienste für App-Entwickler an.
  2. Erläutern Sie, in welcher Kombination Erstanbieter-Cookies oder andere Erstanbieter-Kennungen sowie Drittanbieter-Cookies wie etwa Kennungen für Mobilgeräte (z. B. die Android-Werbe-ID und die Werbe-ID für iOS) und ähnliche Verfahren oder andere Drittanbieter-Kennungen von Ihnen bzw. einem Drittanbieter verwendet werden.
  3. Erklären Sie, wie Besucher die von Ihnen verwendeten Google-Dienste für App-Entwickler deaktivieren können, beispielsweise über die entsprechenden Geräteeinstellungen wie etwa die Werbeeinstellungen für mobile Apps oder andere verfügbare Optionen.

Zudem ist die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU einzuhalten.

Interessenbezogene Werbung

Wenn Sie mithilfe von Google-Diensten für App-Entwickler vertrauliche Informationen zu Ihren Besucher erfassen (wie in den AdWords-Einschränkungen für sensible Kategorien beschrieben), dürfen Sie bei der Datenerfassung zum Zweck der interessenbezogenen Werbung keine Google-Dienste für App-Entwickler verwenden.

Da in jedem Land andere gesetzliche Vorschriften gelten und Google-Dienste für App-Entwickler auf viele Arten genutzt werden können, ist es Google nicht möglich, einen genauen Wortlaut für Ihre Datenschutzerklärung bereitzustellen. Die spezifischen Aspekte und Bedingungen Ihres Unternehmens sind nur Ihnen selbst bekannt. Daher können nur Sie die Datenschutzerklärung mit den relevanten Informationen formulieren.

Diese Richtlinie wurde am 2015-09-01 zuletzt aktualisiert.