Widevine-Lizenzvereinbarung (nur für Zwecke der mobilen Lizenzvereinbarung)

Diese Seite enthält die Bedingungen der Widevine-Lizenzvereinbarung, die durch Verweis in die Lizenzvereinbarung des Unternehmens für Google-Anwendungen auf Mobilgeräten („Mobile License Agreement“) aufgenommen wird.

Wichtiger Hinweis zur Verwendung:Die Widevine-Lizenzvereinbarung gilt nur für die Zwecke der Mobilgeräte-Lizenzvereinbarung und nicht für andere Zwecke.

Wenn Sie eine Widevine-Vereinbarung für einen anderen Zweck abschließen möchten, wenden Sie sich bitte an widevine@google.com.

Diese Widevine-Lizenzvereinbarung („Widevine-Vereinbarung“) wird zwischen Google LLC mit Hauptgeschäftssitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) und Company geschlossen.

1. DEFINITIONEN

  • 1.1. „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet eine Rechtspersönlichkeit, die eine Partei direkt oder indirekt kontrolliert, die von dieser direkt oder indirekt kontrolliert wird oder mit dieser unter gemeinsamer direkter oder indirekter Kontrolle steht.
  • 1.2. „Clientsoftware“ bezeichnet Software, die von Google für das Unternehmen zur Verwaltung digitaler Rechte („DRM“) zur Verwendung auf kompatiblen Plattformen bereitgestellt wird und die aktiviert wird, wenn die Clientsoftware bei der Serversoftware registriert wird oder wenn die Serversoftware einen Schlüssel für die Clientsoftware ausstellt.
  • 1.3. „Dokumentation“ bezeichnet die von Google bereitgestellte Dokumentation, in der die Nutzung, Funktion oder technischen Details der lizenzierten Produkte formal beschrieben werden.
  • 1.4. Lizenzierte Produkte bezeichnet die Client- und Serversoftware.
  • 1.5. „Plattform“ bezeichnet jede Kombination aus Hardware und/oder Software, die die Ausführung der Clientsoftware ermöglicht.
  • 1.6. „Robustheitsanforderungen“ bezeichnet die in Anlage A beschriebenen Robustheitsanforderungen.
  • 1.7. „Serversoftware“ bezeichnet die von Google für das Unternehmen bereitgestellte Serversoftware für (a) die Bereitstellung von Media-Rechten und (b) die Media-Verarbeitung.
  • 1.8. „Laufzeit“ hat die in Abschnitt 4.1 (Laufzeit) beschriebene Bedeutung.
  • 1.9. „Unbefugte Nutzung“ bezeichnet jede Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Offenlegung, Verkauf, Verkaufsangebot, Vermietung, Verpachtung, Besitz, Prüfung oder andere Aktivität, die einen Teil der lizenzierten Produkte oder der Dokumentation betrifft und nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Widevine-Vereinbarung autorisiert ist, oder jeden Verstoß gegen die Robustheitsanforderungen, sofern zutreffend.
  • 1.10. „Entspannungszeitraum“ hat die in Abschnitt 4.4 (Folgen der Kündigung) beschriebene Bedeutung.

2. GEWÄHRUNG VON RECHTEN.

2.1. Lizenz. Gemäß den Bedingungen dieser Widevine-Vereinbarung gewährt Google dem Unternehmen während der Laufzeit ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares (außer wie in Abschnitt 8.1 (Übertragung) vorgesehen), nicht unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz:

  • 2.1.1. (a) die Clientsoftware für interne Evaluierungen zu verwenden; (b) Kopien der Clientsoftware ohne Änderungen zu integrieren, zu reproduzieren und zu installieren, ausschließlich zum Zweck der Installation auf Plattformen; (c) die Clientsoftware gegebenenfalls über eine oder mehrere Ebenen an Nutzer zu verteilen; und (d) die Clientsoftware an Drittanbieter zu unterlizenzieren, ausschließlich die Rechte in Unterabsatz (c) oben, vorbehaltlich von Bedingungen, die die Rechte und Eigentumsrechte von Google nicht weniger schützen als diese Widevine-Vereinbarung;
  • 2.1.2. die Serversoftware ausschließlich für folgende Zwecke zu verwenden: (a) Verarbeiten von Inhalten zur Verwendung mit der Clientsoftware; (b) Festlegen und Implementieren von Richtlinien, Lizenzen, Einschränkungen der Inhaltsnutzung, Einschränkungen der Plattformnutzung und anderen DRM-bezogenen Funktionen gemäß dieser Widevine-Vereinbarung; (c) interne Bewertung; und (d) Erleichtern der Verteilung von Inhaltsrechten an Nutzer. Zur Klarstellung: Die anwendbare Serversoftware befindet sich möglicherweise nicht physisch in den Räumlichkeiten des Unternehmens und erfordert möglicherweise Schulungen im Rahmen einer separaten schriftlichen Vereinbarung.
  • 2.1.3. Kopien der Dokumentation ohne Änderungen zu reproduzieren und intern zu verwenden, ausschließlich in Verbindung mit der Nutzung der lizenzierten Produkte durch das Unternehmen gemäß dieser Widevine-Vereinbarung.

2.2. Rechtsvorbehalt. Google lizenziert das lizenzierte Produkt an das Unternehmen und verkauft es nicht. Nichts in dieser Widevine-Vereinbarung darf als Verkauf oder Kauf des lizenzierten Produkts durch das Unternehmen ausgelegt werden. Das Unternehmen hat oder erwirbt keine Rechte an den lizenzierten Produkten, mit Ausnahme der Rechte, die in dieser Widevine-Vereinbarung ausdrücklich gewährt werden. Google behält sich alle Rechte an den lizenzierten Produkten vor. Das Unternehmen erkennt an, dass die lizenzierten Produkte, alle Kopien der lizenzierten Produkte sowie jegliches Know-how und alle Geschäftsgeheimnisse in Bezug auf die lizenzierten Produkte das alleinige und ausschließliche Eigentum von Google sind und vertrauliche und geschützte Informationen und Materialien von Google enthalten. Das Unternehmen wird keine abgeleiteten Werke der lizenzierten Produkte oder der Dokumentation erstellen. Sollte das Unternehmen jedoch versehentlich oder auf andere Weise abgeleitete Werke der lizenzierten Produkte oder der Dokumentation erstellen, überträgt das Unternehmen hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Ansprüche an allen solchen abgeleiteten Werken an Google.

2.3. Rechte von Unterauftragnehmern und verbundenen Unternehmen.

  • 2.3.1. Rechte von Unterauftragnehmern. Das Unternehmen kann seine Rechte gemäß Abschnitt 2.1 (Lizenz) über einen Unterauftragnehmer ausüben, jedoch nur, wenn das Unternehmen mit jedem Unterauftragnehmer eine schriftliche Vereinbarung hat, die (a) in Bezug auf vertrauliche Informationen mindestens so strenge Vertraulichkeitsverpflichtungen enthält wie diese Widevine-Vereinbarung, (b) die Nutzung des lizenzierten Produkts und der Dokumentation mindestens so stark einschränkt wie diese Widevine-Vereinbarung und (c) keine Garantien oder Freistellungen im Namen von Google gewährt und die Haftung von Google für Schäden, ob direkt, indirekt, zufällig oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem lizenzierten Produkt entstehen, im größtmöglichen Umfang ausschließt, der nach anwendbarem Recht zulässig ist. Das Unternehmen haftet für alle übertragenen Verpflichtungen und alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Unterauftragnehmer.

  • 2.3.2. Verbundenen Unternehmen. Das Unternehmen ist für die Einhaltung dieser Widevine-Vereinbarung durch seine verbundenen Unternehmen verantwortlich. Jede Handlung oder Unterlassung der verbundenen Unternehmen des Unternehmens, die einen Verstoß gegen diese Widevine-Vereinbarung darstellen würde, wenn sie vom Unternehmen vorgenommen würde, gilt als Verstoß des Unternehmens gegen diese Widevine-Vereinbarung.

2.4. Zusätzliche Lizenzen. Für Teile des lizenzierten Produkts können Hinweise und Open-Source-Lizenzen von Communities und Dritten gelten, die die Nutzung dieser Teile regeln. Alle im Rahmen dieser Widevine-Vereinbarung gewährten Lizenzen ändern keine Rechte und Pflichten, die das Unternehmen möglicherweise im Rahmen solcher Open-Source-Lizenzen hat. Die Bestimmungen zum Gewährleistungsausschluss und zur Haftungsbeschränkung in dieser Widevine-Vereinbarung gelten für alle Teile des lizenzierten Produkts.


3. EINSCHRÄNKUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN

3.1. Allgemeine Einschränkungen.

  • 3.1.1. Sofern nicht in Abschnitt 2.3 (Rechte von Unterauftragnehmern und verbundenen Unternehmen) beschrieben oder durch anwendbares Recht zulässig, darf das Unternehmen nicht und darf es Dritten nicht gestatten oder sie autorisieren, (a) die lizenzierten Produkte oder die Dokumentation zu reproduzieren, zu modifizieren, zu übersetzen, zu verbessern, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder abgeleitete Werke davon zu erstellen; (b) Plattform-eigene Kennungen, die durch die Verwendung des lizenzierten Produkts erhalten wurden, für andere Zwecke als die in dieser Widevine-Vereinbarung oder der Dokumentation zulässigen zu verwenden; (c) die lizenzierten Produkte oder die Dokumentation Dritten zur Verfügung zu stellen, offenzulegen, zugänglich zu machen oder die Verwendung durch oder für Dritte zu gestatten; (d) Daten mithilfe der lizenzierten Produkte zu ändern, zu verschlüsseln, zu kopieren, zu verteilen oder zu übertragen, ohne alle erforderlichen Urheberrechts- und sonstigen Genehmigungen einzuholen; (e) technologische Funktionen oder Maßnahmen in den lizenzierten Produkten zu umgehen oder zu deaktivieren; oder (f) zu versuchen, auf die lizenzierten Produkte zuzugreifen, sie zu entfernen oder zu ändern.

  • 3.1.2. Das Unternehmen hält die in Anlage A (Robustheitsanforderungen) beschriebenen Robustheitsanforderungen ein.

3.2. Hinweise zu Eigentumsrechten. Das Unternehmen wird keine Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf Eigentumsrechte ändern oder entfernen, die auf einem Teil der lizenzierten Produkte oder der Dokumentation erscheinen.

3.3. Exportieren Das Unternehmen hält alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen zur Export- und Re-Exportkontrolle ein, zu denen die Parteien Folgendes zählen: (a) die Export Administration Regulations („EAR“), die vom US-Handelsministerium verwaltet werden; (b) Handels- und Wirtschaftssanktionen, die vom Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums verwaltet werden; und (c) die International Traffic in Arms Regulations („ITAR“), die vom US-Außenministerium verwaltet werden.

3.4. Keine Gewährleistungen. Das Unternehmen gibt keine Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen in Bezug auf die lizenzierten Produkte im Namen von Google ab oder veröffentlicht diese.

3.5. Schutz vor unberechtigter Nutzung. Das Unternehmen erkennt an, dass die lizenzierten Produkte, die Dokumentation und andere von Google bereitgestellte Materialien wertvolle Eigentumsrechte von Google umfassen, beinhalten und/oder sich auf diese beziehen oder anderweitig wesentliche Elemente dieser Widevine-Vereinbarung sind. Das Unternehmen ergreift alle angemessenen Maßnahmen und Vorkehrungen, um die lizenzierten Produkte und die Dokumentation zu schützen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden wird das Unternehmen alles in seiner Macht Stehende tun, um eine unbefugte Nutzung zu verhindern, und Google unverzüglich schriftlich über jede mögliche unbefugte Nutzung informieren, die ihm zur Kenntnis gelangt. Wenn das Unternehmen oder einer seiner Mitarbeiter, Vertreter, Beauftragten, Auftragnehmer, Nutzer oder eine andere Person direkt oder indirekt durch das Unternehmen eine unbefugte Nutzung der lizenzierten Produkte vornimmt, ergreift das Unternehmen alle angemessenen Maßnahmen, die erforderlich sind, um diese unbefugte Nutzung zu beenden und, sofern dies praktikabel ist, alle Kopien der anwendbaren lizenzierten Produkte und der Dokumentation, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der Person oder Organisation befinden, die diese unbefugte Nutzung vornimmt, abzurufen oder zu vernichten. Im Falle einer möglichen unbefugten Nutzung wird das Unternehmen Google die Zusammenarbeit und Unterstützung zukommen lassen, die Google nach billigem Ermessen verlangen kann.

3.6. Haftungsfreistellung durch das Unternehmen. Das Unternehmen wird Google (einschließlich seiner leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Vertreter) auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen, die sich aus Folgendem ergeben: (a) der Nutzung oder dem Vertrieb des lizenzierten Produkts durch das Unternehmen, die in dieser Widevine-Vereinbarung nicht vorgesehen sind; (b) der Kombination des lizenzierten Produkts durch das Unternehmen mit einem anderen Produkt, System oder Verfahren, die in dieser Widevine-Vereinbarung nicht vorgesehen sind; oder (c) der Änderung des lizenzierten Produkts durch das Unternehmen, die nicht von Google beabsichtigt oder schriftlich genehmigt wurde.

3.7. Haftungsfreistellung durch Google. Google wird das Unternehmen (einschließlich seiner leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Vertreter) auf eigene Kosten gegen Ansprüche Dritter verteidigen, die sich aus Folgendem ergeben: (a) der Nutzung des geistigen Eigentums des Unternehmens durch Google, die in dieser Widevine-Vereinbarung nicht vorgesehen ist; (b) der Kombination des geistigen Eigentums des Unternehmens durch Google mit einem anderen Produkt, System oder Verfahren, die in dieser Widevine-Vereinbarung nicht vorgesehen ist; oder (c) der Änderung des geistigen Eigentums des Unternehmens durch Google, die vom Unternehmen nicht beabsichtigt oder schriftlich genehmigt wurde.

3.8. Bedingungen für die Haftungsfreistellung. Die Partei, die Haftungsfreistellung anstrebt, unterrichtet die andere Partei unverzüglich über die Forderung und arbeitet mit ihr zur Abwendung der Forderung zusammen. Die schadlos haltende Partei hat die volle Kontrolle und Befugnis über die Verteidigung, mit der Ausnahme, dass für jede Einigung, die von der schadlos gehaltenen Partei ein Schuldeingeständnis oder die Zahlung von Geld erfordert, die vorherige schriftliche Zustimmung der schadlos gehaltenen Partei erforderlich ist. Diese Zustimmung darf nicht unangemessen zurückgehalten oder verzögert werden. Vorbehaltlich des Vorstehenden kann die schadlos gehaltene Partei auf eigene Kosten mit ihrem eigenen Rechtsbeistand an der Verteidigung teilnehmen.

3.9. Ausnahmen von der Haftungsfreistellung. Die schadensersatzpflichtige Partei hat keine Verpflichtung gemäß dieser Widevine-Vereinbarung, sofern ein Anspruch durch Folgendes verursacht wird: (a) die Einhaltung der eindeutigen schriftlichen Spezifikationen der schadensersatzberechtigten Partei durch die schadensersatzpflichtige Partei oder (b) die Verletzung dieser Widevine-Vereinbarung durch die schadensersatzberechtigte Partei.

3.10. Gebühren. Im Rahmen dieser Widevine-Vereinbarung sind keine Lizenzgebühren von Unternehmen an Google fällig oder zu zahlen. Wenn im Zusammenhang mit dieser Widevine-Vereinbarung Verkaufs-, Umsatz-, Verbrauchs-, Quellen- oder andere Steuern, Abgaben oder staatliche Gebühren (mit Ausnahme der von Google zu zahlenden Einkommensteuer) (zusammen als „Steuern“ bezeichnet) anfallen, zahlt das Unternehmen diese Steuern.

3.11. Öffentlichkeit. Keine Partei darf eine öffentliche Erklärung zu dieser Widevine-Vereinbarung abgeben, wenn keine vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei vorliegt.


4. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

4.1. Laufzeit. Die anfängliche Laufzeit dieser Widevine-Vereinbarung („Laufzeit“) beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und endet mit der Lizenzvereinbarung für Google-Anwendungen für Mobilgeräte zwischen den Parteien, in deren Bedingungen diese Widevine-Vereinbarung ausdrücklich durch Verweis aufgenommen wird. Während der Laufzeit kann jede Partei die im restlichen Teil dieses Abschnitts 4 dargelegten Kündigungsrechte ausüben.

4.2. Mitteilung über einen schwerwiegenden Verstoß. Wenn eine der Parteien einen schwerwiegenden Verstoß oder eine schwerwiegende Nichterfüllung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Widevine-Vereinbarung begeht, kann die nicht verstoßende Partei die verstoßende Partei schriftlich über den schwerwiegenden Verstoß oder die schwerwiegende Nichterfüllung informieren. Wenn die vertragsbrüchige Partei einen in einer Mitteilung angegebenen wesentlichen Verstoß oder eine wesentliche Pflichtverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung behebt, kann die nicht vertragsbrüchige Partei diese Widevine-Vereinbarung sofort kündigen.

4.3. Verpflichtungen nach Beendigung. Wird diese Widevine-Vereinbarung aus irgendeinem Grund gekündigt, gilt Folgendes: (a) Das Unternehmen stellt sofort alle neuen Vervielfältigungen, Vertrieb und Nutzung der lizenzierten Produkte und der Dokumentation ein. (b) Ungeachtet des Rechts, das lizenzierte Produkt während des in Abschnitt 4.4 (Folgen der Kündigung) definierten Zeitraums für die Einstellung der Nutzung weiterhin zu verwenden, gibt das Unternehmen alle Kopien und sonstigen Verkörperungen vertraulicher Informationen unverzüglich an Google zurück oder vernichtet alle elektronischen Kopien und Verkörperungen dieser vertraulichen Informationen unwiderruflich.

4.4. Folgen der Kündigung. Außer bei einem nicht behobenen wesentlichen Verstoß oder einer nicht behobenen wesentlichen Pflichtverletzung der Widevine-Vereinbarung durch das Unternehmen gilt Folgendes: Bei Ablauf oder Kündigung der Widevine-Vereinbarung durch eine der Parteien wird das Unternehmen (a) die Produktion, Lizenzierung, Vermarktung oder Verfolgung zukünftiger Lizenzen des lizenzierten Produkts sofort einstellen und keine Vereinbarung zur Verteilung des lizenzierten Produkts verlängern oder erneuern oder eine neue Vereinbarung zur Verteilung des lizenzierten Produkts abschließen und (b) wenn das Unternehmen vertraglich verpflichtet ist, das lizenzierte Produkt über das Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs der Widevine-Vereinbarung hinaus bereitzustellen, diese Verpflichtungen vorbehaltlich der folgenden Bedingungen weiterhin erfüllen (der „Auslaufzeitraum“): (i) Das Unternehmen darf nur die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, die es vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs der Widevine-Vereinbarung eingegangen ist. Sobald die Verpflichtungen des Unternehmens erfüllt sind, enden die Rechte des Unternehmens im Rahmen der Widevine-Vereinbarung. (ii) Die Widevine-Vereinbarung bleibt in Kraft und das Unternehmen hält sich während des Auslaufzeitraums an die Bedingungen der Widevine-Vereinbarung. Das Unternehmen darf jedoch weder direkt noch indirekt neue Nutzer anwerben noch neue Verpflichtungen in Bezug auf das lizenzierte Produkt eingehen. (iii) Wenn das Unternehmen während des Auslaufzeitraums einen wesentlichen und nicht behobenen Verstoß gegen die Widevine-Vereinbarung begeht, enden alle während des Auslaufzeitraums gewährten Rechte sofort. (iv) Der Auslaufzeitraum darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Google nicht länger als sechs (6) Monate ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs der Widevine-Vereinbarung dauern. Nach dem Auslaufzeitraum gibt das Unternehmen unverzüglich alle Kopien und sonstigen Darstellungen vertraulicher Informationen an Google zurück oder vernichtet alle elektronischen Kopien und Darstellungen dieser vertraulichen Informationen unwiederbringlich.


5. GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

5.1. Gegenseitige Gewährleistungen. Jede Partei sichert der jeweils anderen zu, dass sie das Recht, die Befugnis und die Vollmacht hat, diese Widevine-Vereinbarung einzugehen.

5.2. Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN IN ABSCHNITT 5.1 GIBT GOOGLE KEINE ZUSÄTZLICHEN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART AB, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND (ENTWEDER TATSÄCHLICH ODER GESETZLICH) NOCH GESETZLICH, IN BEZUG AUF IRGENDEINE ANGELEGENHEIT. GOOGLE SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DIE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DIE EIGNUNG FÜR DEN ZWECK DES LIZENZNEHMERS, DIE QUALITÄT, DIE RICHTIGKEIT, DAS EIGENTUM UND DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN AUS. GOOGLE ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE LIZENZIERTEN PRODUKTE FEHLERFREI SIND ODER DASS DER BETRIEB DER LIZENZIERTEN PRODUKTE UND DIE VERTEILUNG VON DATEN SICHER ODER UNUNTERBROCHEN ERFOLGEN. GOOGLE HAT KEINE KONTROLLE ÜBER DATEN, DIE MIT DEN LIZENZIERTEN PRODUKTEN VERTEILT WERDEN, UND SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEGLICHE HAFTUNG AUS, DIE SICH AUS DIESEN DATEN ERGIBT ODER AUF DIESEN DATEN BERUHT. DER LIZENZNEHMER UND SEINE NUTZER SIND NICHT BERECHTIGT, IM NAMEN VON GOOGLE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN GEGENÜBER ENDNUTZERN ODER ANDEREN DRITTEN ABZUGEBEN ODER WEITERZUGEBEN.


6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

6.1. Ausschluss von Folgeschäden. UNGEACHTET ANDERER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI, IHREN KUNDEN ODER NUTZERN FÜR FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER IN DIESER VEREINBARUNG VORGESEHENEN TRANSAKTION ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER GESCHÄFTSVERLUSTE, SELBST WENN DIE BETREFFENDE PARTEI ÜBER DIE WAHRSCHEINLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, VORAUSGESETZT, DASS ABSCHNITT 6.3 (AUSNAHMEN VON BESCHRÄNKUNGEN) GILT UND MIT AUSNAHME DER HAFTUNG, DIE SICH AUS DER VERLETZUNG VON ABSCHNITT 2 DURCH DEN LIZENZNEHMER ERGIBT.

6.2. Haftungsobergrenze. UNTER BERÜCKSICHTIGUNG VON ABSCHNITT 6.3 (AUSNAHMEN VON BESCHRÄNKUNGEN) UND MIT AUSNAHME DER HAFTUNG, DIE SICH AUS DEM VERSTOSS DES LIZENZNEHMERS GEGEN ABSCHNITT 2 ERGIBT, ÜBERSCHREITET DIE GESAMTHAFTUNG BEIDER PARTEIEN AUS ALLEN GRÜNDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEANSPRÜCHE), UNABHÄNGIG VOM FORUM UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE KLAGE ODER EIN ANSPRUCH AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG BERUHT, UNTER KEINEN UMSTÄNDEN 100.000 $.

6.3. Ausnahmen von Beschränkungen. DURCH KEINE BEDINGUNG DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG WIRD DIE HAFTUNG DER BEIDEN PARTEIEN FÜR FOLGENDES AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT:

(a) TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE AUS DER FAHRLÄSSIGKEIT EINER DER PARTEIEN BZW. IHRER MITARBEITER ODER VERTRETER RESULTIEREN;

(b) BETRUG ODER ARGLISTIGE TÄUSCHUNG;

(c) VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG;

(d) VERLETZUNG DER GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTE DER ANDEREN PARTEI ODER

(e) ANGELEGENHEITEN, FÜR DIE DIE HAFTUNG GEMÄSS ANWENDBAREM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BEGRENZT WERDEN KANN.


7. VERTRAULICHKEIT

7.1. Definition. „Vertrauliche Informationen“ sind Informationen, die von einer Partei (oder einem verbundenen Unternehmen) gemäß dieser Widevine-Vereinbarung gegenüber der anderen Partei offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den jeweiligen Umständen normalerweise als vertraulich gelten. Vertrauliche Daten schließen keine Daten ein, die dem Empfänger bereits bekannt waren, die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich werden, die vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden oder die dem Empfänger rechtmäßig durch Dritte mitgeteilt wurden.

7.2. Vertraulichkeit. Der Empfänger legt keine vertraulichen Informationen der anderen Partei offen, außer gegenüber Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Vertretern, professionellen Beratern oder Drittanbietern („Bevollmächtigten“), für die diese Informationen zwingend erforderlich sind und die rechtlich verpflichtet sind, sie vertraulich zu behandeln. Der Empfänger verwendet die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur zur Ausübung seiner Rechte und zur Erfüllung seiner Pflichten gemäß dieser Widevine-Vereinbarung. Die vertraulichen Informationen müssen dabei mit angemessener Sorgfalt behandelt werden. Der Empfänger stellt sicher, dass seine Bevollmächtigten ebenfalls derselben Vertraulichkeit und denselben Verpflichtungen für die Nutzung unterliegen. Der Empfänger kann vertrauliche Informationen außerdem offenlegen, wenn er gesetzlich dazu verpflichtet ist und die andere Partei in angemessener Form benachrichtigt wurde, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

7.3. Öffentlichkeit. Keine Partei darf eine öffentliche Erklärung zu dieser Widevine-Vereinbarung abgeben, wenn keine vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei vorliegt.


8. ALLGEMEIN

8.1. Übertragung. Keine der Parteien darf einen Teil dieser Widevine-Vereinbarung ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, es sei denn, die Abtretung erfolgt an ein verbundenes Unternehmen, wobei (a) der Zessionar schriftlich zugestimmt hat, an die Bedingungen dieser Widevine-Vereinbarung gebunden zu sein, (b) die abtretende Partei für Verpflichtungen aus der Widevine-Vereinbarung haftbar bleibt, wenn der Zessionar diese nicht erfüllt, und (c) die abtretende Partei die andere Partei über die Abtretung informiert hat. Jeder andere Versuch einer Übertragung ist ungültig.

8.2. Kontrollwechsel. Wenn es während der Laufzeit bei einer Partei zu einem Kontrollwechsel kommt (beispielsweise durch Aktienkauf oder ‑verkauf, Fusion oder sonstige Unternehmenstransaktionen) oder sie alle oder im Wesentlichen alle ihre Vermögenswerte verkauft, gilt Folgendes: (a) Die Partei wird der anderen Partei innerhalb von 30 Tagen nach dem Kontrollwechsel eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen. (b) Die andere Partei kann diese Widevine-Vereinbarung jederzeit zwischen dem Kontrollwechsel und 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung sofort kündigen.

8.3. Mitteilungen. Alle Mitteilungen müssen auf Englisch und schriftlich erfolgen. Mitteilungen zu Verstößen oder Kündigungen müssen an die Rechtsabteilung der anderen Partei gerichtet werden. Die Adresse für Mitteilungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Alle anderen Mitteilungen müssen an den Hauptansprechpartner der jeweils anderen Partei gerichtet sein. E‑Mails gelten als schriftliche Mitteilungen. Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn der Empfang auf schriftlichem oder elektronischem Weg bestätigt wurde.

8.4. Höhere Gewalt. Keine Partei ist haftbar für die Nichterfüllung oder für Verzögerungen bei der Erfüllung einer Verpflichtung, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

8.5. Kein Verzicht. Eine Verzögerung oder Unterlassung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts im Rahmen dieser Widevine-Vereinbarung wird nicht als Verzicht auf dieses Recht ausgelegt.

8.6. Unabhängige Vertragspartner; keine Vertretung. Die Parteien sind selbständige Unternehmer. Diese Widevine-Vereinbarung begründet kein Agenturverhältnis, keine Partnerschaft und kein Joint Venture zwischen den Parteien.

8.7. Keine Drittbegünstigten. Diese Widevine-Vereinbarung gewährt Dritten keine Vorteile, es sei denn, dies wird ausdrücklich erwähnt.

8.8. Ausfertigungen. Die Parteien können diese Widevine-Vereinbarung in verschiedenen Ausfertigungen einschließlich Faxdokumenten, PDFs oder anderen elektronischen Kopien abschließen, die zusammengenommen eine einzige Urkunde begründen.

8.9. Änderungsvereinbarungen. Alle Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, müssen von beiden Parteien unterzeichnet sein und den ausdrücklichen Hinweis enthalten, dass diese Vereinbarung durch sie geändert wurde.

8.10. Fortbestand und Salvatorische Klausel. Sollte sich eine der Bestimmungen oder ein Teil einer Bestimmung der vorliegenden Widevine-Vereinbarung als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen der Widevine-Vereinbarung dennoch in Kraft. Die Bestimmungen der Abschnitte 2.4, 3.1, 4.3, 4.4, 6, 7, 8.10 und 8.12 (einschließlich der länderspezifischen Bestimmungen zum anwendbaren Recht gemäß Abschnitt 9, sofern vorhanden) bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Widevine-Vereinbarung aus beliebigen Gründen in Kraft.

8.11. Sprachliche Abweichungen. Wird diese Widevine-Vereinbarung in eine andere Sprache übersetzt und sollte die Übersetzung vom englischen Text abweichen, ist das englischsprachige Original maßgebend.

8.12. Geltendes Recht. SÄMTLICHE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, UNTERLIEGEN KALIFORNISCHEM RECHT UND WERDEN AUSSCHLIEẞLICH VOR DEN BUNDES- ODER STAATSGERICHTEN VON SANTA CLARA COUNTY, KALIFORNIEN (USA) VERHANDELT. HIERVON AUSGENOMMEN SIND DIE IN KALIFORNIEN GELTENDEN KOLLISIONSNORMEN. DIE PARTEIEN STIMMEN DER PERSÖNLICHEN GERICHTSBARKEIT DIESER GERICHTE ZU.

8.13. Gesamte Widevine-Vereinbarung. Vorbehaltlich Abschnitt 8.14 enthält diese Widevine-Vereinbarung alle zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen und ersetzt alle anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsinhalt. Bei Abschluss dieser Widevine-Vereinbarung hat sich keine Partei auf andere als in dieser Widevine-Vereinbarung ausdrücklich beschriebene Aussagen, Darstellungen oder Gewährleistungen verlassen, unabhängig davon, ob diese fahrlässiger oder argloser Natur sind, und es entstehen auf Basis solch nicht ausdrücklich beschriebener Aussagen, Darstellungen oder Gewährleistungen auch keine Rechte oder Rechtsbehelfe.

8.14. Bestehende Vereinbarungen. Wenn das Unternehmen bereits eine Widevine-Masterlizenzvereinbarung („MLA“) mit Google abgeschlossen hat, gelten die Bedingungen dieser MLA als in diese Widevine-Vereinbarung aufgenommen. Die replizierten Bedingungen dieser MLA haben Vorrang vor allen widersprüchlichen Bedingungen in dieser Widevine-Vereinbarung, mit Ausnahme der folgenden: (1) Die Google-Vertragseinheit dieser Widevine-Vereinbarung (d.h. Google LLC) bleibt unverändert und (2) die Abschnitte zur Haftungsbeschränkung in dieser Widevine-Vereinbarung haben Vorrang vor den entsprechenden Abschnitten zur Haftungsbeschränkung in der MLA.


9. BEDINGUNGEN FÜR BESTIMMTE REGIONEN.

Das Unternehmen stimmt den folgenden Änderungen an der Widevine-Vereinbarung zu, wenn sich die in der Informationstabelle der Mobilgeräte-Lizenzvereinbarung angegebene Büroadresse des Unternehmens in der unten beschriebenen Region befindet:

Asiatisch-pazifischer Raum – alle Regionen

  • Der letzte Satz von Abschnitt 2.1.2 wurde entfernt.

  • Paragraf 4.2 wird wie folgt ersetzt:

4.2 Benachrichtigung über wesentliche Verstöße.  Wenn eine der Parteien einen schwerwiegenden Verstoß oder eine schwerwiegende Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Widevine-Vereinbarung begeht, benachrichtigt die nicht verstoßende Partei die verstoßende Partei schriftlich über den schwerwiegenden Verstoß oder die schwerwiegende Nichterfüllung und die Absicht der nicht verstoßenden Partei, die Widevine-Vereinbarung gemäß Abschnitt 4.2 zu kündigen, wenn der schwerwiegende Verstoß oder die schwerwiegende Nichterfüllung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung durch die verstoßende Partei behoben wird. Wenn die vertragsbrüchige Partei einen in einer Mitteilung gemäß Abschnitt 4.2 angegebenen wesentlichen Verstoß oder eine wesentliche Pflichtverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung behebt, kann die nicht vertragsbrüchige Partei diese Widevine-Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die vertragsbrüchige Partei kündigen.

  • Paragraf 8.12 wird wie folgt ersetzt:

8.12 Die Widevine-Vereinbarung unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Parteien werden nach Treu und Glauben versuchen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Widevine-Vereinbarung („Streitigkeit“) innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Auftreten beizulegen. Wenn die Rechtsstreitigkeit nicht innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Eintreten behoben wird, muss sie durch ein Schiedsgerichtsverfahren des International Center for Dispute Resolution der American Arbitration Association geklärt und in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt dieser Widevine-Vereinbarung geltenden Expedited Commercial Rules durchgeführt werden. Es wird einen Schiedsrichter geben, der im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien ausgewählt wird. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in englischer Sprache in Santa Clara County, Kalifornien, USA, durchgeführt. Jede Partei kann ohne Verzicht auf einen Rechtsbehelf nach dieser Vereinbarung jedes Gericht anrufen, das für einen Unterlassungsanspruch zuständig ist, um den Schutz ihrer Rechte oder ihres Eigentums bis zur Klärung des Schiedsgerichtsverfahrens zu erwirken. Jegliche Entscheidung des Schiedsrichters gilt als endgültig und bindend für die Parteien und kann von einem zuständigen Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Der Schiedsrichter kann billigkeitsrechtliche oder einstweilige Verfügungen in Übereinstimmung mit den in dieser Widevine-Vereinbarung genannten Rechtsbehelfen und Einschränkungen erlassen. Alle Informationen im Zusammenhang mit dem Schiedsgerichtsverfahren, einschließlich des Bestehens des Schiedsgerichtsverfahrens, gelten als vertrauliche Informationen im Sinne von Abschnitt 7. Die Parteien können diese Informationen jedoch an ein geeignetes Gericht unter Geheimhaltungsbeschränkungen weitergeben, soweit dies erforderlich ist, um die Vollstreckung eines Schiedsspruchs oder -entscheides zu erwirken oder um nach den Bedingungen dieser Vereinbarung zulässige Ansprüche geltend zu machen.

Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA) – Alle Regionen

  • Der letzte Satz von Abschnitt 2.1.2 wurde entfernt.

  • Paragraf 4.2 wird wie folgt ersetzt:

4.2 Benachrichtigung über wesentliche Verstöße. Wenn eine der Parteien einen schwerwiegenden Verstoß oder eine schwerwiegende Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Widevine-Vereinbarung begeht, benachrichtigt die nicht verstoßende Partei die verstoßende Partei schriftlich über den schwerwiegenden Verstoß oder die schwerwiegende Nichterfüllung und die Absicht der nicht verstoßenden Partei, die Widevine-Vereinbarung gemäß Abschnitt 4.2 zu kündigen, wenn der schwerwiegende Verstoß oder die schwerwiegende Nichterfüllung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung durch die verstoßende Partei behoben wird. Wenn die vertragsbrüchige Partei einen in einer Mitteilung gemäß Abschnitt 4.2 angegebenen wesentlichen Vertragsbruch oder Verzug nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung behebt, kann die nicht vertragsbrüchige Partei diese Widevine-Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die vertragsbrüchige Partei kündigen.

  • Paragraf 5.2 wird wie folgt ersetzt:

5.2 Haftungsausschluss. Für die Clientsoftware und/oder Serversoftware oder andere von Google im Rahmen dieser Widevine-Vereinbarung bereitgestellten Waren oder Dienste gelten ausschließlich die in dieser Widevine-Vereinbarung ausdrücklich genannten Bedingungen, Gewährleistungen oder anderweitigen Bestimmungen. Vorbehaltlich Klausel 6.1(b) sind alle stillschweigenden Bedingungen, Gewährleistungen oder anderen Bestimmungen (einschließlich stillschweigender Bestimmungen hinsichtlich zufriedenstellender Qualität, Eignung für den Zweck oder Übereinstimmung mit der Beschreibung) ausgeschlossen.

  • In Paragraf 6.2 wird der Verweis auf „100.000 $“ durch „100.000 £“ ersetzt.

  • Absatz 6.3(d) wird wie folgt ersetzt:

6.3 (d) Zahlung von ordnungsgemäß fälligen und geschuldeten Beträgen im Rahmen der normalen Erfüllung dieser Widevine-Vereinbarung;

  • Der erste Satz von Paragraf 8.13 wird wie folgt ersetzt:

8.13 Vorbehaltlich Klausel 6.3(b) und Abschnitt 8.14 enthält diese Widevine-Vereinbarung alle zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen und hebt alle anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsinhalt auf und ersetzt sie.


ANHANG A: Anforderungen an die Robustheit

Definitionen
* Bootloader: Software, die den Download der Firmware der empfangenden Plattform sicherstellt.
* Empfangsplattform:Die Plattform, auf der die Clientsoftware gehostet und ausgeführt wird.
* Für Nutzer zugängliche Busse:Dazu gehören Busse wie PCI-Busse und serielle Verbindungen. Zu den für Nutzer zugänglichen Bussen gehören keine Speicherbusse, CPU-Busse und Teile der internen Architektur der empfangenden Plattform.

Mit Ausnahme von Dienstleistern, Inhaltsanbietern, Systemintegratoren und Rechtssubjekten, die keine Geräte herstellen, muss das Unternehmen dafür sorgen, dass die empfangende Plattform so konzipiert und hergestellt wird, dass sie die folgenden Anforderungen an die Sicherheitsrobustheit erfüllt. Google kann jederzeit während der Laufzeit von Unternehmen verlangen, innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Datum der schriftlichen Anfrage von Google schriftlich (einschließlich per E-Mail) zu bestätigen, dass sie die Robustheitsanforderungen erfüllen. Das Schutzniveau sollte so funktionieren, dass: 1. Schutzmechanismen dürfen nicht mit Allzweckwerkzeugen oder -geräten wie Schraubenziehern, Clips, Lötkolben oder mit speziellen elektronischen Werkzeugen wie Debuggern oder Dekompilern umgangen oder deaktiviert werden. 2. Schutzmaßnahmen können nur schwer mit professionellen Tools oder Geräten wie Logikanalysatoren, Chip-Demontagesystemen oder In-Circuit-Emulatoren umgangen werden. 3. Es muss ein Aktualisierungsmechanismus vorhanden sein, um die Wiederherstellung nach einem globalen Hack zu ermöglichen.

Anforderungen
1. Die empfangende Plattform darf über Prüfpunkte, Dienstmenüs oder Funktionen keinen Mechanismus bereitstellen, der es jemandem ermöglicht, die implementierten Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder aufzudecken.
2. Die Empfangsplattform verfügt über einen sicheren Bootloader, auf den von außerhalb der Empfangsplattform nicht zugegriffen werden kann.
3. Der Bootloader authentifiziert zuerst den gesamten Code, der von ihm geladen wird.
4. Interne Schlüssel und entschlüsselte Inhalte sind auf keinem für Nutzer zugänglichen Bus vorhanden.
5. Die empfangende Plattform implementiert einen manipulationssicheren Schlüsselschutz.
6. Die Empfangsplattform wird mit einem oder mehreren eindeutigen Parametern entwickelt und hergestellt, die im Nur-Lese-Speicher gespeichert sind.
7. Die Empfangsplattform muss vor der Offenlegung oder Entdeckung der eindeutigen DRM-Parameter von Google geschützt werden, die zur eindeutigen Identifizierung der Empfangsplattform verwendet werden.
8. Die empfangende Plattform schützt vor jedem Versuch, die Methoden und Algorithmen zur Generierung von Schlüsseln zu ermitteln und offenzulegen.
9. Nicht verschlüsselte Inhalte sind auf keinen für Nutzer zugänglichen Bussen vorhanden.
10. Der Fluss von nicht verschlüsselten Inhalten und Schlüsseln zwischen den software- und hardwarebasierten Komponenten auf der empfangenden Plattform wird vor Abfangen und Kopieren geschützt.
11. Die empfangende Plattform muss Selbstprüfungsfunktionen ausführen, um unautorisierte Änderungen zu erkennen.
12. Die empfangende Plattform schützt vor der Deaktivierung von Ausgabeschutzmaßnahmen.
13. Jede unbefugte Änderung einer der Softwarefunktionen, die an der Sicherheitsimplementierung beteiligt sind, führt dazu, dass der Entschlüsselungsprozess fehlschlägt.
14. Die Hardwarekomponenten der Empfangsplattform sollten so konzipiert sein, dass Versuche, Hardwarekomponenten, die Teil der Sicherheitslösung auf der Empfangsplattform sind, neu zu programmieren, zu entfernen oder zu ersetzen, verhindert werden.
15. Eine Neuprogrammierung, Entfernung oder ein Austausch von Hardwarekomponenten, die Teil der Sicherheitslösung der Empfangsplattform sind, führt dazu, dass die Entschlüsselung fehlschlägt.
16. Von Google bereitgestellte Daten (z.B. Keyboxes, OEM-Gerätezertifikate und private Schlüssel, die mit OEM-Gerätezertifikaten verknüpft sind) werden von Unternehmen sicher bereitgestellt, wodurch ein sicherer Root of Trust
17 ermöglicht wird. Nicht verschlüsselte Inhalte dürfen nur an Ausgänge gesendet werden, die durch ein vertrauenswürdiges Schutzsystem geschützt sind. Zu den vertrauenswürdigen Schutzsystemen gehören Macrovision, CGMS-A, HDCP und DTCP-IP. Triggering-APIs müssen für Google DRM verfügbar sein.
18. Schlüssel, die vom DRM-System im Namen eines Drittanbieterdienstes bereitgestellt werden, müssen mit demselben Robustheitsniveau wie DRM-Schlüssel geschützt werden.
19. Das empfangende Gerät muss die mit Schlüsseln verbundenen Nutzungsbeschränkungen durchsetzen und eine Umgehung verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Extrahierbarkeit von Schlüsseln, die Lebensdauer von Schlüsseln, die Verwendung zur Entschlüsselung von Inhalten und die Verwendung für generische kryptografische Vorgänge.
 
Zur Klarstellung: Wenn das Betriebssystem, das die Ausführungsumgebung der Anwendung bereitstellt, kompromittiert oder gerootet ist, dürfen die oben genannten Schutzmechanismen nicht beeinträchtigt werden. Der Branchenstandardmechanismus zur Erfüllung dieser Anforderung ist die Implementierung einer vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung, in der sicherheitskritischer Code ausgeführt wird und auf die die Anwendungsausführungsumgebung nicht zugreifen kann.