Gesetzliche Anforderungen

Auf der Seite „Gesetzliche Anforderungen“ können Sie die Überprüfung und andere Zertifizierungsschritte durchführen, um sicherzustellen, dass Ihre Integrationen alle anwendbaren Kriterien erfüllen. Diese Seite ist nur für Partner mit einer End-to-End-Integration mit aktivierten Zahlungen relevant.

Sie müssen das Zahlungsprofil Ihrer Organisation mit Ihrem Integrationskonto verknüpfen. Wenn Sie diesen Schritt ausführen, werden Ihnen alle vorhandenen Zahlungsprofile angezeigt, auf die Sie Zugriff haben. Je nach Zugriffsberechtigung sehen verschiedene Nutzer unterschiedliche Profile zur Auswahl. Daher müssen Sie möglicherweise eine bestimmte Person aus Ihrer Organisation bitten, diesen Schritt auszuführen.

Bestätigung der Telefonnummer

Um eine gute Nutzererfahrung zu gewährleisten, wird Endnutzern die Telefonnummer, die Sie im Partner-Portal angeben, während des Buchungsvorgangs angezeigt. Die Telefonnummer muss für alle Ihre Inventareinträge gleich sein und für Endnutzer zugänglich sein. Bevor diese Telefonnummer angezeigt werden kann, müssen wir bestätigen, dass Sie der Inhaber der Telefonnummer sind. So bestätigen Sie Ihre Telefonnummer:

  • Geben Sie Ihre Telefonnummer auf der Seite „Gesetzliche Anforderungen“ im Partner-Portal ein.
  • Ein Google-Mitarbeiter prüft dann Ihre Einreichung und versucht, Ihre Telefonnummer zu bestätigen. Dazu ruft er möglicherweise an oder sendet eine SMS an die Nummer.
    • Der Google-Mitarbeiter ruft innerhalb von sieben Tagen nach der Einreichung an. Wenn er Sie nicht erreicht, ruft er in zwei Tagen noch einmal an. Wenn er Sie auch beim zweiten Mal nicht erreicht, wird Ihre Telefonnummer nicht bestätigt.
  • Sie erhalten eine E‑Mail mit den Ergebnissen des Bestätigungsversuchs. Im Partner-Portal wird der aktuelle Status angezeigt.
    • Wenn die Bestätigung Ihrer Telefonnummer erfolgreich war, haben Sie diesen Schritt abgeschlossen.
    • Wenn wir die Bestätigung Ihrer Telefonnummer nicht abschließen konnten, erhalten Sie eine E‑Mail mit den nächsten Schritten.
      • Für Partner, die gerade die Einrichtung durchlaufen, muss die Telefonnummer bestätigt werden, bevor die Integration gestartet werden kann.
      • Für Partner, die ihre Integration bereits gestartet haben, muss die Telefonnummer bestätigt werden, damit die Integration(en) aktiv bleiben. Wenn Ihre Telefonnummer 28 Tage lang nicht bestätigt wird (ab dem ursprünglichen Einreichungsdatum), werden Ihre Integration(en) vorübergehend deaktiviert.

E-Mail-Bestätigung

Um eine gute Nutzererfahrung zu gewährleisten, wird Endnutzern die E‑Mail-Adresse, die Sie im Partner-Portal angeben, während des Buchungsvorgangs angezeigt. Die E‑Mail-Adresse muss für alle Ihre Inventareinträge gleich sein und für Endnutzer zugänglich sein. Diese E‑Mail-Adresse ist nicht dieselbe wie die E‑Mail-Adressen, die Sie im Rahmen Ihrer Kontaktinformationen für die Integration angeben. Bevor diese E‑Mail-Adresse angezeigt werden kann, müssen wir bestätigen, dass Sie der Inhaber der E‑Mail-Adresse sind. So bestätigen Sie Ihre E‑Mail-Adresse:

  • Geben Sie Ihre E‑Mail-Adresse auf der Seite „Gesetzliche Anforderungen“ im Partner-Portal ein.
  • Ein Google-Mitarbeiter prüft dann Ihre Einreichung und versucht, Ihre E‑Mail-Adresse zu bestätigen. Dazu senden wir möglicherweise innerhalb von sieben Tagen eine E‑Mail an die angegebene Adresse.
  • Sie erhalten eine E‑Mail an die in Ihren Kontaktinformationen aufgeführten E‑Mail-Adressen mit den Ergebnissen des Bestätigungsversuchs. Im Partner-Portal wird der aktuelle Status angezeigt.
    • Wenn die Bestätigung Ihrer E‑Mail-Adresse erfolgreich war, haben Sie diesen Schritt abgeschlossen.
    • Wenn wir die Bestätigung Ihrer E‑Mail-Adresse nicht abschließen konnten, erhalten Sie eine E‑Mail mit den nächsten Schritten an die in Ihren Kontaktinformationen aufgeführten E‑Mail-Adressen.
      • Für Partner, die gerade die Einrichtung durchlaufen, muss die Telefonnummer bestätigt werden, bevor die Integration gestartet werden kann.
      • Für Partner, die ihre Integration bereits gestartet haben, muss die Telefonnummer bestätigt werden, damit die Integration(en) aktiv bleiben. Wenn Ihre Telefonnummer 28 Tage lang nicht bestätigt wird (ab dem ursprünglichen Einreichungsdatum), werden Ihre Integration(en) vorübergehend deaktiviert.

Offenlegung von Unternehmensinformationen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist ein eindeutiger Code, der Unternehmen zugewiesen wird, die zur Zahlung der Umsatzsteuer registriert sind. Die Umsatzsteuer in der Europäischen Union ist eine allgemeine Steuer, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie müssen auf der Seite „Gesetzliche Anforderungen“ im Partner-Portal bestätigen, ob Ihr Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.

Wirtschaftsbeteiligter

Das Feld „Wirtschaftsbeteiligter“ in den Feeds kann verwendet werden, um die lokalen gesetzlichen Anforderungen Ihrer Organisation im Rahmen einer End-to-End-Zahlungsintegration zu erfüllen.

Wenn dieses Feld für Ihre Integration relevant ist, sollten Sie Informationen zum Hersteller, bevollmächtigten Vertreter, Importeur, Händler, Fulfillment-Dienstleister oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person angeben, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Herstellung, Bereitstellung oder Inbetriebnahme von Produkten unterliegt.

In unserer Dokumentation finden Sie ein Beispiel für die Verwendung des Felds „Wirtschaftsbeteiligter“. Wenden Sie sich an die Rechtsabteilung Ihrer Organisation, um zu prüfen, ob es lokale gesetzliche Anforderungen gibt, die Sie mithilfe dieses Felds erfüllen müssen. Basierend auf den Empfehlungen der Rechtsabteilung Ihrer Organisation wählen Sie aus, ob das Feld „Wirtschaftsbeteiligter“ von Ihrer Organisation verwendet wird.

Selbstzertifizierung

Bevor Sie Ihre Integration starten, müssen Sie bestätigen, dass Ihre Organisation sich verpflichtet, nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die allen anwendbaren Regeln des EU-Rechts entsprechen. Diese Bestätigung kann von jedem bevollmächtigten Vertreter Ihrer Organisation vorgenommen werden. Um die Bestätigung in das Tool einzugeben, muss der Nutzer Schreib- oder Administratorzugriff auf das Partner-Portal haben.

Bitte beachten Sie, dass eine Selbstzertifizierung auf der Seite „Gesetzliche Anforderungen“ im Partner-Portal nicht widerrufen werden kann. So wird verhindert, dass die Bestätigung versehentlich entfernt wird, was dazu führen kann, dass der Status Ihrer Integration deaktiviert wird.