Mehr Zeit zur Vorbereitung für den Test zur Einstellung von Drittanbieter-Cookies für Top-Level-Websites anfordern

Wenn Ihre eigene Website auf eingebetteten Diensten von Drittanbietern basiert und die Einstellung von Drittanbieter-Cookies dazu geführt hat, dass Ihre Website nicht mehr funktioniert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Einstellungstest für Websites der obersten Ebene.

Wie bereits angekündigt, hat Chrome damit begonnen, Drittanbieter-Cookies standardmäßig für 1% der Chrome-Nutzer einzuschränken, um das Testen der Privacy Sandbox APIs durch verschiedene Systeme zu ermöglichen. Chrome plant, die Einschränkungen für Drittanbieter-Cookies ab Anfang 2025 auf alle Nutzer auszuweiten, vorbehaltlich aller verbleibenden wettbewerbsbezogenen Bedenken der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (CMA) des Vereinigten Königreichs. Um die Umstellung zu erleichtern, haben wir den Einstellungstest von Drittanbietern angekündigt. Damit können eingebettete Websites und Dienste zusätzliche Zeit für die Migration weg von Drittanbieter-Cookie-Abhängigkeiten für Anwendungsfälle außerhalb von Werbung anfordern.

Wir bieten jetzt auch einen separaten Einstellungstest für Websites auf oberster Ebene an, die aufgrund von Problemen mit Drittanbieter-Cookies ihrer eingebetteten Drittanbieterwebsites nicht mehr funktionieren. Dies wird auch als Test zur Einstellung von Erstanbietern bezeichnet. Wir bieten diesen Test für Fälle an, in denen es unmöglich, unpraktisch oder unnötig ist, alle betroffenen Drittanbieter für den Einstellungstest von Drittanbietern zu registrieren. Im Rahmen dieses Tests wird vorübergehend ein websiteübergreifender Cookie-Zugriff für Anwendungsfälle ermöglicht, die nicht mit der Werbung zusammenhängen.

Sie können sich jetzt für den Test zur Einstellung von selbst erhobenen Daten registrieren und endet am 27. Dezember 2024. Von Entwicklern wird erwartet, dass sie bis zu diesem Datum die erforderlichen Änderungen vornehmen und die vollständige Einstellung von Drittanbieter-Cookies planen.

Um die Nutzerfreundlichkeit zu minimieren, während die Websites der obersten Ebene für den Test zur Einstellung von Erstanbieter gelten und Testtokens bereitstellen, werden in Chrome für Websites mit für Nutzer gemeldetem Fehler vorübergehend Drittanbieter-Cookies aktiviert, sobald diese anhand der folgenden Kriterien von Chrome bestätigt wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Registrierung für den Einstellungstest noch nicht abgeschlossen wurde. Der Melder muss die URL der Website und die Domains der Drittanbieter-Cookies angeben, deren Blockierung aufgehoben werden muss. Websites müssen sich vor dem 30. Juni 2024 für den Einstellungstest von Drittanbietern registrieren und entsprechende Tokens bereitstellen.

Wichtige Termine Details
4. Januar 2024 Drittanbieter-Cookies sind für 1% der Chrome-Nutzer eingeschränkt.
16. Januar 2024 Für Anträge auf Einstellungstests von Erstanbietern können Sie bis zum 27. Dezember 2024 eine Fristverlängerung beantragen. Für Websites, bei denen für Nutzer Probleme gemeldet wurden, kann ein Kulanzzeitraum gewährt werden. So erhalten Sie bis zum 30. Juni 2024 vorübergehend Zugriff auf Drittanbieter-Cookies auf ihrer Website.
30. Juni 2024 Der Kulanzzeitraum ist abgelaufen. Websites müssen für einen Einstellungstest registriert sein und Testtokens haben, um weiterhin auf Drittanbieter-Cookies zugreifen zu können.
27. Dezember 2024 Testzeitraum für Einstellung endet.

Teilnahmevoraussetzungen und Überprüfungsprozess

Ähnlich wie beim Einstellungstest von Drittanbietern führt auch dieser Einstellungstest einen Überprüfungs- und Genehmigungsprozess für die Teilnahme ein. Dieser Prozess sorgt für ein Gleichgewicht zwischen verbessertem Datenschutz für Nutzer im Web und Minimierung von Fehlern, während Websites ihre Abhängigkeiten von Drittanbieter-Cookies entfernen.

Für diesen Einstellungstest gelten folgende Prinzipien:

  • Bewahrung nutzerkritischer Funktionen:Dieser Einstellungstest ist für Websites auf oberster Ebene gedacht, bei denen Funktionsstörungen im Kaufprozess auftreten.
  • Einschränkung von Nutzer-Tracking:Der Einstellungstest ist nicht dafür vorgesehen, websiteübergreifendes Tracking zu Werbezwecken zu unterstützen. Daher sind identifizierte Drittanbieter-Cookies, die zu Werbezwecken verwendet werden, nicht zulässig.

Durch die fehlende Berechtigung für Werbeanwendungsfälle wird auch dafür gesorgt, dass der Test zur Einstellung nicht die für Anfang 2024 geplanten Branchentests wie von der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde beschrieben beeinträchtigt. Dazu zählen auch werbebezogene Domains, die nicht zu Werbezwecken verwendet werden.

Chrome führt Prüfungen durch, um werbebezogene Skripts und Domains zu ermitteln. Dazu gehörte die Zusammenarbeit mit Disconnect.me, einem Branchenführer im Bereich Datenschutz im Internet. Diese Option wird im Web bereits von anderen Browsern für ähnliche Zwecke verwendet.

Bei Registrierungsanfragen gehen wir folgendermaßen vor:

  • Wenn eine der angegebenen registrierbaren Domains eines Drittanbieters mit einer bekannten Werbedomain übereinstimmt – auch wenn der Ursprung mit einem Eintrag auf der Werbeliste „Verbindung trennen“ übereinstimmt, wird die Registrierungsanfrage abgelehnt.
  • Es müssen Schritte zur Reproduktion einer defekten User Experience angegeben werden. Wenn keines der spezifischen Drittanbieter-Cookies der aufgeführten Drittanbieter-Websites zur Ursache des Fehlers beiträgt, wird die Registrierungsanfrage abgelehnt.
  • Andernfalls wird der Registrierungsantrag genehmigt.

Wir planen, ein Einspruchsverfahren einzuführen, wenn der Registrierungsursprung der Meinung ist, dass weitere Informationen eine Entscheidung der Überprüfung klären könnten. Der Domaininhaber kann über die OT-Konsole noch einmal Einspruch einlegen. Einsprüche sind für Anfragen vorgesehen, die abgelehnt wurden, weil die angeforderten Informationen fehlen (z. B. Schritte zur Reproduktion eines bekannten Fehlers oder zur Reproduktion von Fehlern) oder wenn der registrierende Ursprung der Ansicht ist, dass weitere Informationen diese Anforderungen erfüllen könnten, um eine Entscheidung zu klären.

Test zur Einstellung von selbst erhobenen Daten beantragen

Vor der Bewerbung

  1. Prüfen Sie mit den Chrome-Entwicklertools, welche Drittanbieter-Cookies erforderlich sind, um die Websitefunktionen auf Ihrer Website zu aktivieren.
  2. Melden Sie alle erkannten Fehler unter https://goo.gle/report-3pc-broken. Geben Sie dabei sowohl Ihre Website als auch die Domain an, deren Drittanbieter-Cookies blockiert wurden.
  3. Fügen Sie Reproduktionsschritte hinzu, mit denen unser Team den Funktionsfehler überprüfen kann. Wenn es einfacher ist oder Ihre Funktionalität durch Anmeldung o. ä. eingeschränkt ist, können Sie den Rekorder der Chrome-Entwicklertools verwenden und einen Link zu einer Aufzeichnung der Schritte bereitstellen, die das Problem reproduzieren.

So stellst du den Antrag

  1. Rufen Sie den Testzeitraum zur Einstellung von Drittanbieter-Cookies für Websites der obersten Ebene auf oder rufen Sie ihn auf der Seite Chrome-Ursprungstests in der Liste der aktiven Tests auf.
  2. Klicken Sie auf Registrieren.
  3. Geben Sie im Feld Webursprung den Ursprung Ihrer Website an, für die Drittanbieter-Cookies aktiviert sein müssen.
  4. Wenn Sie die Kaufprozesse über mehrere Subdomains hinweg beeinträchtigt haben, klicken Sie die Option Alle Subdomains abgleichen an.
    • Wenn diese Option ausgewählt ist, stimmt das bereitgestellte Token mit der registrierten Domain und den darunterliegenden Domains überein. Beispiel: Registrieren Sie https://example.com, um example.com, www.example.com, foo.example.com und bar.foo.example.com abzugleichen. Wenn Sie https://www.example.com registrieren, stimmt Ihr Token mit www.example.com und foo.www.example.com überein, aber nicht mit foo.example.com.
    • Tokens werden ähnlich wie Platzhalterabgleiche mit mehreren Subdomains abgeglichen, z. B. *.<domain>. Fordern Sie ein Token für example.com an. Es kann für a.example.com, b.example.com und andere Subdomains bereitgestellt werden.
    • Wenn Nutzerpfade über verschiedene Ursprünge hinweg unterbrochen werden, die sich nicht derselben Domain befinden, müssen Sie für jeden Ursprung separate Registrierungen vornehmen.
  5. Bestätigen Sie alle Bedingungen in „Offenlegung und Bestätigung“, indem Sie alle Kästchen anklicken.
  6. Senden Sie die Anfrage. Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, benötigen wir weitere Informationen.

Zusätzliche Informationen einreichen

Nachdem Sie Ihre Anfrage gesendet haben, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung mit einem automatisch generierten Ticket mit den folgenden Angaben:

  • Die Liste der registrierbaren Domains von Drittanbietern (Domain ohne Subdomains, auch eTLD+1 genannt), bei denen Drittanbieter-Cookies gemäß der angegebenen Erstanbieter-Herkunft zugelassen sein müssen.
  • Die Anzahl der Subdomains, die mit dem angeforderten Ursprung verknüpft sind.
  • Die Programmfehler-ID oder der Link für das zugehörige Fehler-Repository des Drittanbieters, das bzw. die Sie zuvor unter goo.gle/report-3pc-broken gemeldet haben.
  • Zusätzliche Informationen oder zusätzlichen Kontext zur Störung und zu Ihrem Anwendungsfall, die wir berücksichtigen sollen. (Wenn Sie Einspruch gegen einen abgelehnten Testantrag einlegen, erläutern Sie, warum und wie Ihr Ursprung die beschriebenen Kriterien für diesen Test erfüllt.)

Nach dem Senden prüfen wir Ihren Antrag und benachrichtigen Sie, sobald die Überprüfung abgeschlossen ist oder wenn weitere Informationen erforderlich sind und ob Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde. Sie erhalten auch den Status und die Begründung für das Ergebnis. Bei Genehmigung können Sie das Testtoken nach Bedarf angeben. Falls die Anfrage abgelehnt wird, können Sie der Anleitung im Anfrage-Ticket folgen.

Flags für Tests festlegen

Derzeit empfehlen wir, die folgenden in Chrome 123 verfügbaren Flags festzulegen, um effektive Tests zu ermöglichen. Durch diese Kombination von Flag-Einstellungen lässt sich die Nutzererfahrung in Modus B reproduzieren.

  • chrome://flags#top-level-third-party-cookie-deprecation-trialenabled
    Dies ist die Standardeinstellung. Teilnahme am Test zulassen.

  • chrome://flags/#tracking-protection-3pcdenabled
    Schutz vor Tracking aktivieren: Wenn Sie das Augensymbol in der Adressleiste einblenden, kann der Nutzer vorübergehend Drittanbieter-Cookies für eine Website aktivieren und chrome://settings/trackingProtection anstelle von chrome://settings/cookies angeben.

  • chrome://flags/#tpcd-metadata-grantsdisabled
    Das Verhalten von Chrome so anpassen, dass der Kulanzzeitraum nicht gilt. So können Sie vor Ablauf des Kulanzzeitraums prüfen, ob Ihre Website die Einstellungs-Testtokens korrekt bereitgestellt hat (für eine Website, für die der Kulanzzeitraum gilt).

  • chrome://flags/#tpcd-heuristics-grantsdisabled
    Keine heuristikbasierten Maßnahmen zulassen. Dies kann nützlich sein, um zu testen, ob andere längerfristige Fehlerbehebungen (ohne Drittanbieter-Cookies) ohne Heuristiken wie erwartet funktionieren und ob die Teilnahme an Einstellungstests wie erwartet funktioniert.

Wenn Sie vor dem Testen der Tokenbereitstellung manuell testen müssen, ob der Kulanzzeitraum wie erwartet funktioniert, müssen Sie chrome://flags/#tpcd-metadata-grants aktivieren, anstatt es zu deaktivieren.

Token für Einstellungstest hinzufügen

Weitere Informationen finden Sie unter Erste Schritte mit Ursprungstests, Ursprungstests von Drittanbietern und Fehlerbehebung bei Chrome-Ursprungstests.

Sie sollten das Testtoken für jede Seite verwenden, für die Cookies der in Ihrer Anfrage aufgeführten Drittanbieterwebsites erforderlich sind. Es gibt zwei Möglichkeiten, dieses Token zu verwenden.

Token in einem HTTP-Header angeben

Sie können den HTTP-Header „Origin-Trial“ in die Antwort für jede Webseite aufnehmen, auf der Sie die angeforderten Drittanbieter-Cookies benötigen:

  Origin-Trial: TOKEN_GOES_HERE

Geben Sie das Token in einem <meta>-Tag an

Alternativ können Sie dieses Token in einem <meta>-Tag im <head>-Abschnitt jeder Seite angeben, auf der Sie Drittanbieter-Cookies benötigen:

  <meta http-equiv="origin-trial" content="TOKEN_GOES_HERE">

Prüfen, ob der Einstellungstest für Ihre Website aktiv ist

Zu Beginn des Testzeitraums werden genehmigte Website-Cookies bis zum 30. Juni 2024 während des Kulanzzeitraums durch einen internen Mechanismus aktiviert. Während dieser Zeit können Sie entweder im Dialogfeld „Websitedaten“ oder in den Entwicklertools nachsehen, ob die angeforderten Cookies aktiviert sind.

Über das Dialogfeld „Websitedaten“:

  1. Rufen Sie Ihre Website auf.
  2. Klicken Sie links in der Omnibar auf das Feinabstimmungssymbol.
  3. Klicken Sie auf Cookies und Websitedaten oder Schutz vor Tracking.
  4. Klicken Sie auf Websitedaten auf dem Gerät verwalten und prüfen Sie die Liste.

Mit den Entwicklertools:

  1. Rufen Sie Ihre Website auf.
  2. Öffnen Sie die Entwicklertools.
  3. Wählen Sie den Tab Probleme aus.
  4. Suchen Sie nach einem Problem mit dem Titel „Websites von Drittanbietern dürfen auf dieser Seite auf Cookies zugreifen“.
  5. Sehen Sie sich die Liste „Betroffene Ressourcen“ an.

Sie müssen das Token für den Einstellungstest bereitstellen, bevor der Kulanzzeitraum am 30. Juni 2024 abläuft.

Ab Chrome 123 und nachdem das Token bereitgestellt wurde, kannst du in den Entwicklertools auf dem Tab Anwendung prüfen, ob Chrome dein Token erkannt hat, wie in der Dokumentation zu Ursprungstests beschrieben.

  1. Rufen Sie Ihre Website auf.
  2. Öffnen Sie die Chrome-Entwicklertools.
  3. Öffnen Sie das Steuerfeld Anwendung.
  4. Wählen Sie den Tab Frames aus und öffnen Sie den oberen Frame.
  5. Gehen Sie zum Abschnitt Ursprungstests.

Dort sollten Sie einen Eintrag für TopLevelTpcd sehen. Wenn das Token aktiv ist, wird neben dem Eintrag TopLevelTpcd der grüne Status „Enabled“ (Aktiviert) angezeigt. Andernfalls wird ein roter Fehlerstatus angezeigt und Sie können den Eintrag maximieren, um das Problem zu sehen.

Zum Aktivieren des Einstellungstests ist nur ein gültiges Token erforderlich. Wenn Sie sich für den Erstanbietertest registriert haben und sich eine eingebettete Website für den Einstellungstest von Drittanbietern angemeldet hat, stellt dies kein Problem dar, wenn beide Tokens auf der Seite vorhanden sind.

Welche Cookies sind aktiviert?

Im Rahmen dieses Einstellungstests werden anfangs nur Drittanbieter-Cookies von den angeforderten Drittanbieterwebsites für die anfragende eigene Website der obersten Ebene aktiviert. Alle anderen Drittanbieter-Cookies auf der Website der obersten Ebene werden während des Probeabos während des Kulanzzeitraums nicht aktiviert. Nach Ablauf des Kulanzzeitraums am 30. Juni 2024 hebt Chrome die Blockierung von Drittanbieter-Cookies auf Ihrer Website auf, die aus Domains stammen, die nicht mit Werbezwecken verknüpft sind.

Nach der Aktivierung enthalten iFrame- und Unterressourcenanfragen von der angeforderten Drittanbieterwebsite Drittanbieter-Cookies. Jeder iFrame von diesem Drittanbieter hat über JavaScript ebenfalls Zugriff auf seine Cookies. Cookie-Domain-Attribute werden hier nicht berücksichtigt. Es wird nur der Ursprung der Anfrage-URL berücksichtigt. Wenn festgestellt wird, dass eine Anfrage Drittanbieter-Cookies enthält, werden alle diese Cookies wie gewohnt angehängt, auch wenn die Domain eines Cookies mehr Berechtigungen zulässt.

Subdomains

Wenn Sie die Option „Übereinstimmung mit allen Subdomains“ in der Testanwendung zur Einstellung anfordern, können Sie Ihr Token für jede Subdomain Ihres Ursprungs sowie in der Domain selbst verwenden. Ein Token für firstparty.example kann beispielsweise für firstparty.example, one.firstparty.example, two.firstparty.example oder chat.two.firstparty.example verwendet werden.

Sie müssen jedoch explizit jede Subdomain angeben, der Sie während des Kulanzzeitraums Zugriff auf Drittanbieter-Cookies gewähren möchten.

Beispiel

Angenommen, auf Ihrer Website firstparty.example werden von one.embedded.example gehostete Ressourcen eingebettet. Sie registrieren sich für den Einstellungstest, um dieser Ressource Zugriff auf ihre Drittanbieter-Cookies zu gewähren. Wenn one.embedded.example auf Ihrer Website eingebettet ist, geschieht Folgendes:

  • iFrame „one.embedded.example/iframe.html“ hat Zugriff auf seine Cookies.
  • Eine Anfrage für one.embedded.example/image.jpg enthält die entsprechenden Cookies.
  • Anfragen für two.embedded.example/image.jpg two.embedded.example/iframe.html enthalten die Cookies nicht, da sie nicht vom selben Ursprung stammen und beim Einstellungstest der Drittanbieter-Ursprung two.embedded.example nicht registriert wurde.

Häufig gestellte Fragen

Was mache ich, wenn ich Fragen zur Liste „Verbindung.me“ habe?

Wenden Sie sich unter support@disconnect.me an Getrennt, da wir die Verbindungsliste nicht verwalten. Weitere Informationen findest du auf der Seite zum Schutz vor Trackern.

Kann ich mich für den Einstellungstest registrieren, wenn meine Domain sowohl zu Werbezwecken als auch zu anderen Zwecken verwendet wird?

Die Top-Level-Domain, die den Test zur Einstellung von Produkten und Diensten anfordert, wird nicht werbefreundlich geprüft. Wir werden jedoch prüfen, ob alle angeforderten Einbettungen und Dienste von Drittanbietern aus den in diesem Blog erläuterten Gründen nicht zu Werbezwecken verwendet werden. Dazu zählen auch werbebezogene Domains, die nicht für Werbezwecke genutzt werden. Weitere Informationen findest du im Abschnitt Teilnahmevoraussetzungen und Überprüfungsprozess.

Können Websites sehen, welcher ihrer eingebetteten Partner sich für den Einstellungstest angemeldet hat? Kann sie die Registrierung auf ihre Partner beschränken?

Ja, Websites können im Anwendungsbereich der Chrome-Entwicklertools sehen, welche Einbettungen und Dienste auf ein Token des Einstellungstests basieren. Weitere Informationen finden Sie unter Fehlerbehebung bei Chrome-Ursprungstests.

Websites der obersten Ebene können die Registrierung nicht auf ihre Partner oder auf die Einbettungen und Dienste auf ihrer Seite beschränken. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Partner.

Wenn mein eingebetteter Partner für die Testversion eines Drittanbieters angemeldet ist, wirkt sich das auf meine Teilnahme an diesem Test von Drittanbietern aus?

Nein, wenn sowohl die Erstanbieter- als auch die Drittanbieterwebsite ihre jeweiligen Tokens verwenden, um die Websitefunktionalität zu aktivieren, sollte es keine Probleme geben.

Wie lange dauert die Überprüfung meines Antrags auf Einstellungstest? Wo kann ich den Status meiner Bewerbung einsehen?

Die Antwortzeiten können variieren. Wir empfehlen, mit dem Registrierungsprozess so bald wie möglich zu beginnen, um Unterbrechungen für Nutzer zu minimieren. Wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einreichen Ihrer Registrierung keine Antwort erhalten haben, wenden Sie sich an 3PCD-1P-deprecationtrial@google.com.

Sie können den Fehler-Thread weiterhin auf offene Konversation, Entscheidungsstatus und Begründung überwachen.